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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/2559/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert,

1.) dafür Sorge zu tragen, dass beim sogenannten „Stadtfest“ 3 Tage Marburg künftig die Getränkepreise wieder bezahlbar sind,

2.) dazu Stellung zu nehmen, ob er die Durchführung des Festes in der bisherigen Form auch nach der aktuellen Rechtsprechung für zulässig hält und wenn ja, wie die Kontroll- und Einwirkungsrechte ausgestaltet sind und ausgeübt werden,

3.) kurzfristig mitzuteilen, inwieweit die Stadt Marburg das Fest in den letzten fünf Jahren unterstützt hat, insbesondere in finanzieller Form, aber auch z.B. durch Gestattung der Verwendung von städtischem Schriftzug, Reiter, Grußworten und öffentlichen Auftritten durch Magistratsmitglieder, personelle Belastungen auch von Mitarbeitern der Stadt oder Tochtergesellschaften, vergünstigte Werbung, Überlassung von Versorgungs- und Erschließungseinrichtungen, Überlassung öffentlicher Flächen zur Nutzung etc.

4.) bevor die Fragen zu 1.-3.) nicht geklärt sind, dem bisherigen Veranstalter oder Sonstigen keine Zusagen oder Genehmigungen für das Jahr 2014 und folgende Jahre zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Anders als die vielen ehrenamtlich organisierten Feste (z.B. Marburger Marktfrühschoppen) dient das Fest „3 Tage Marburg“ einem rein wirtschaftlichen Zweck. In der Bevölkerung ist jedoch vielerorts vom „Stadtfest“ die Rede. Wenig bekannt ist, dass es sich formal um einen privaten Veranstalter handelt, der sich bei der Durchführung des Festes aber vielschichtigter Unterstützung durch die Stadt Marburg erfreut. Die Verwobenheit zwischen Veranstalter und Stadt ist so eng, dass der Eindruck in der Bevölkerung, es handele sich um ein Stadtfest durchaus berechtigt und vermutlich sogar bezweckt ist. Aufgrund dieser Ausgangslage trägt die Stadt Marburg eine gehörige Mitverantwortung für das Fest.

 

zu 1.) Deshalb ist es kommunale Aufgabe, auch für moderate Getränkepreise zu sorgen. Die Getränkepreise haben, da es praktisch keinen Wettbewerb gibt, ein ärgerliches Niveau erreicht, dass finanziell nicht gut situierten Familien einen Besuch kaum noch ermöglicht. Gerade bei hohen Temperaturen ist ein längerer Besuch ohne Getränke zu konsumieren, auch unmöglich.

 

zu 2.) Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 26.06.2013 zum Gladenbacher Kirschenmarkt (8 L 1118/13) ist der städtische Umgang mit „3 Tage Marburg“ rechtlich höchst bedenklich. Das VG Gießen fordert, dass sich die Stadt Kontroll- und Einwirkungsrechte sowie hinsichtlich der Zulassung von Marktbeschickern Letztentscheidungsrechte vorbehalten müsse. Die Übertragung der Entscheidungen auf den Marbuch Verlag oder andere dürfte unzulässig sein. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass auch eine Kontrolle durch ein kommunalpolitisches Gremium angezeigt sein dürfte.

 

zu 3.) Bevor Entscheidungen über die weitere Entwicklung des Festes fallen, mag der Magistrat einmal offenlegen, wie intensiv die Stadt Marburg sächlich, personell und finanziell aber auch politisch das Fest unterstützt. Ob vor diesem Hintergrund die Einschaltung eines privaten Veranstalters, der dann die Verteilung der Einnahmen übernimmt, fürderhin angezeigt ist, wird anschließend zu diskutieren sein.

 

zu 4.) Bis dahin sollen keine Fakten gesetzt werden.

 

Philipp Stompfe                            Roger Pfalz                            Wieland Stötzel

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