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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/2560/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert,

seine Auffassung zur Vergabepraxis an Mandatsträger zu überdenken.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Magistrat antwortet auf die große Anfrage der CDU-Fraktion bzgl. Transparenz am 2.11.2012 dahingehend, dass die Stadtverwaltung bei der Vergabe nicht prüfe, ob der Auftrag an einen Mandatsträger vergeben wird. Dies zum einen, da einem Großteil der Mitarbeiter die Mandatsträger nicht bekannt seien und es anhand der Unternehmensbezeichnung auch nicht immer ersichtlich sei, ob der Inhaber ein Mandatsträger ist. Die Mandatsträgereigenschaft sei auch kein Kriterium für die Auftragsvergabe. Die gezahlten Beträge würden aus Datenschutzgründen nicht benannt.

 

Nach dieser Auffassung dürften dem Magistrat § 77 Abs. 2 HGO und § 51 Ziff. 17 HGO nicht bekannt sein. Denn danach bedürften Verträge der Stadt Marburg mit Magistratsmitgliedern oder Stadtverordneten sogar grundsätzlich der Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung. Wenn sich der Magistrat sich dann selbst auf Nachfrage hinter Datenschutzbedenken und Unwissenheit verschanzt, gibt dies schon Anlass zur Sorge.

 

Wieland Stötzel                                          Philipp Stompfe

 

 

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