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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/2560/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr. Aufträge an Mandatsträger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Bereit
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
|
|
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27.08.2013
| |||
●
Gestoppt
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|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
30.08.2013
| |||
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27.09.2013
|
Sachverhalt
Begründung:
Der Magistrat antwortet auf die große Anfrage der CDU-Fraktion bzgl. Transparenz am 2.11.2012 dahingehend, dass die Stadtverwaltung bei der Vergabe nicht prüfe, ob der Auftrag an einen Mandatsträger vergeben wird. Dies zum einen, da einem Großteil der Mitarbeiter die Mandatsträger nicht bekannt seien und es anhand der Unternehmensbezeichnung auch nicht immer ersichtlich sei, ob der Inhaber ein Mandatsträger ist. Die Mandatsträgereigenschaft sei auch kein Kriterium für die Auftragsvergabe. Die gezahlten Beträge würden aus Datenschutzgründen nicht benannt.
Nach dieser Auffassung dürften dem Magistrat § 77 Abs. 2 HGO und § 51 Ziff. 17 HGO nicht bekannt sein. Denn danach bedürften Verträge der Stadt Marburg mit Magistratsmitgliedern oder Stadtverordneten sogar grundsätzlich der Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung. Wenn sich der Magistrat sich dann selbst auf Nachfrage hinter Datenschutzbedenken und Unwissenheit verschanzt, gibt dies schon Anlass zur Sorge.
Wieland Stötzel Philipp Stompfe
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