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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2600/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Weshalb wird an der Wasserkraftanlage an der Lohmühle keine Fischtreppe

eingebaut und wieso wird die Anlage ohne die Treppe genehmigt?

 

 

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Sachverhalt

 

 

Auszug aus dem fischereiökologischen Gutachten des Büro BFS, Marburg vom 10.11.2011, Seite 9:

„Demnach ist das Schütz (an der Ölmühle) das ganze Jahr über für aufwandernde Fische nicht passierbar.“

und weiter „...das einschwimmen von aufwandernden Fischen in den Mühlgraben muss verhindert werden.“

 

Genehmigungsbehörde ist die Obere Wasserbehörde (Regierungspräsidium Gießen,

Abteilung Umwelt).

 

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