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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2605/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Jahr 2006 wurde das internationale Studierendenwohnheim Collegium Gentium (CG) trotz heftiger Proteste der Bewohner/innen aufgelöst. Der Betrieb des Wohnheims wurde durch die Stiftung „Collegium Gentium Marburg“ gewährleistet, die 2008 liquidiert wurde. Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Verwendung des Stiftungsvermögens?

 

 

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Sachverhalt

 

Nach Liquidation wurde entsprechend der Stiftungssatzung das verbleibende Stiftungsvermögen i.H.v. 4.892,79 € an die Universitätskasse der Philipps-Universität mit dem Hinweis „Zur artverwandten Verwendung lt. Stiftungssatzung“ überwiesen.

 

 

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