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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0509/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Auf die Anlegung von herkömmlichen Gehwegen wird in den nachstehend aufgeführten Straßen zum Zwecke der Abrechnung verzichtet:

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Sachverhalt

I.        Auf einer Straßenseite

 

          1.    Stadtteil Cappel

                 1.1 Odenwaldstraße                 -    von Einmündung Reinhardswaldstraße in nordöstlicher Richtung bis Waldgrenze

 

          2.    Stadtteil Elnhausen

                 2.1 Wartburgstraße                  -    im Bereich vor den Flurstücken 121 und 55

 

          3.    Stadtteil Ginseldorf

                 3.1 Schönbacher Weg             -    auf der Südseite von Einmündung Seelheimer Weg bis Grundstücksgrenze Haus-Nr. 4 bzw. 6

                 3.2 Zum Steinbruch                  -    auf der Südseite von Einmündung Rinnweg bis westliche Grundstücksgrenze Haus-Nr. 10

 

 

II.       Auf beiden Straßenseiten

 

          1.    Stadtteil Bauerbach

                 1.1 Lohgarten

 

          2.    Stadtteil Cappel

                 2.1 Mönchwaldstraße

 

          3.    Stadtteil Dagobertshausen

            3.1 Flachspfuhl                         -    mit Ausnahme von 88,00 m auf der östlichen Straßenseite

     4.    Stadtteil Ginseldorf

            4.1 Schönbacher Weg             -    im Bereich des Wendeplatzes

            4.2 Zum Steinbruch                  -    im Bereich des Wendeplatzes

 

          5.    Stadtteil Moischt

                 5.1 Am Bettacker

                 5.2 Am Nußacker

 

 

Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse und der Marburger Neuen Zeitung zu veröffentlichen.

 

Begründung

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1983, in der Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.1984, des II. Nachtrages vom 13.12.1985 und des III. Nachtrages vom 12.06.1987, sind die zum Anbau bestimmten Straßen endgültig hergestellt, wenn sie u.a. mit beiderseitigen Gehwegen ausgebaut sind.

 

Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 kann die Stadtverordnetenversammlung jedoch im Einzelfall die Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend von Abs. 1 und 2 festlegen.

 

Bei den aufgeführten Straßen handelt es sich um Gemeindestraßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen. Hier kann wegen des geringen Verkehrsaufkommens auf die Anlegung von beiderseitigen Gehwegen verzichtet werden.

 

Die unter II Nr. 1.1, 2.1, 5.1 und 5.2 aufgeführten Straßen wurden bzw. werden niveaugleich verkehrsberuhigt ausgebaut (Pflastermischfläche). Eine gesonderte Anlegung von Gehwegen entfällt hierbei.

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

Kenntnis genommen und einverstanden:

    60

  60.1

  60.2

   61K

   61 SAN

  61L

60.5

60.6

    23

   67

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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