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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0509/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Verzicht auf die Anlegung von Gehwegen in verschiedenen Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Sonja Wasserberg
- Verfasser*in:
- Stein, Friedhelm (60.1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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21.08.2002
| |||
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.08.2002
| |||
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Sachverhalt
I. Auf
einer Straßenseite
1. Stadtteil Cappel
1.1 Odenwaldstraße - von Einmündung Reinhardswaldstraße in nordöstlicher Richtung bis
Waldgrenze
2. Stadtteil
Elnhausen
2.1 Wartburgstraße - im Bereich vor den Flurstücken 121 und 55
3. Stadtteil
Ginseldorf
3.1 Schönbacher Weg - auf
der Südseite von Einmündung Seelheimer Weg bis Grundstücksgrenze Haus-Nr. 4
bzw. 6
3.2 Zum Steinbruch - auf der Südseite von Einmündung Rinnweg bis westliche
Grundstücksgrenze Haus-Nr. 10
II. Auf beiden Straßenseiten
1. Stadtteil
Bauerbach
1.1 Lohgarten
2. Stadtteil
Cappel
2.1 Mönchwaldstraße
3. Stadtteil
Dagobertshausen
3.1 Flachspfuhl - mit Ausnahme von 88,00 m auf der östlichen Straßenseite
4. Stadtteil
Ginseldorf
4.1 Schönbacher Weg - im
Bereich des Wendeplatzes
4.2 Zum Steinbruch - im Bereich des Wendeplatzes
5. Stadtteil
Moischt
5.1 Am Bettacker
5.2 Am Nußacker
Der Abweichungsbeschluss ist durch
"Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse und der
Marburger Neuen Zeitung zu veröffentlichen.
Begründung
Gemäß § 10
Abs. 1 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1983,
in der Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.1984, des II. Nachtrages vom
13.12.1985 und des III. Nachtrages vom 12.06.1987, sind die zum Anbau
bestimmten Straßen endgültig hergestellt, wenn sie u.a. mit beiderseitigen
Gehwegen ausgebaut sind.
Nach § 10 Abs.
2 Satz 2 kann die Stadtverordnetenversammlung jedoch im Einzelfall die
Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend von
Abs. 1 und 2 festlegen.
Bei den
aufgeführten Straßen handelt es sich um Gemeindestraßen, die überwiegend dem
Anliegerverkehr dienen. Hier kann wegen des geringen Verkehrsaufkommens auf die
Anlegung von beiderseitigen Gehwegen verzichtet werden.
Die unter II
Nr. 1.1, 2.1, 5.1 und 5.2 aufgeführten Straßen wurden bzw. werden niveaugleich
verkehrsberuhigt ausgebaut (Pflastermischfläche). Eine gesonderte Anlegung von
Gehwegen entfällt hierbei.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Kenntnis
genommen und einverstanden:
60 |
60.1 |
60.2 |
61K |
61 SAN |
61L |
60.5 |
60.6 |
23 |
67 |
|
|
|
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- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
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- TOP
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