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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0510/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bundestag hat die Steuerbefreiung von Biokraftdiesel (Biogas, synthetisches Benzin aus fester Biomasse, Bioethanol, Biomethanol und Wasserstoff aus Biomasse) von der Mineralölsteuer beschlossen. Welche Chance sieht der Magistrat, dass die Stadt oder die Stadtwerke ihre Fahrzeuge oder einen Teil ihres Fuhrparks auf entsprechende Kraftstoffe umstellen? Bieten die Stadtwerke in ihrer Tankstelle entsprechende Kraftstoffe an?

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Sachverhalt

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Die Stadtwerke bieten an ihrer Betriebstankstelle momentan keine Biokraftstoffe an. Die Installation einer Biokraftstoff-Tankanlage mit Bio- bzw. Erdgas oder Biodiesel auf dem Gelände der Stadtwerke setzt hohe Investitionssummen voraus. Auch die Integration solcher Anlagen in die bereits bestehende Tankanlage ist technisch nur bedingt möglich.

 

Von den technischen Voraussetzungen der Busse der Stadtwerke ließen sich derzeit lediglich 25 % z. B. auf Biodieselbetrieb umrüsten. Gleiches gilt nach den zur Zeit vorliegenden Informationen der Hersteller auch für die Fahrzeuge der Stadt bzw. des DBM.

 

Die erforderlichen Umrüstungen gingen jeweils mit umfangreichen Umbaumaßnahmen einher. Gleiches gilt für Fahrzeuge mit Otto-Motoren, denen z.B. bei Bio- oder Erdgasbetrieb zusätzliche Gastanks installiert werden müssten. Für eine Umrüstung auf Erdgasbetrieb stehen ebenfalls nur wenige Fahrzeuge zur Verfügung. Der Nachteil umgebauter Fahrzeuge gegenüber Serienfahrzeugen mit Gasbetrieb ist hierbei, dass nach dem Umbau das Zuladungsgewicht und der zur Verfügung stehende Laderaum erheblich eingeschränkt wird.

 

Die Brennstoffzelle und deren Technik, in der der Wasserstoff als Treibstoff zur Geltung kommt, befinden sich noch immer in einer Pionierphase und werden bislang in Deutschland nur in einigen Forschungsprojekten eingesetzt.

 

Weiterhin ist zu erwähnen, dass bei Verwendung von Biodiesel mit einer geringeren Motorleistung (infolge des niedrigeren Heizwertes) sowie mit steigenden Unterhaltungskosten (durch die Halbierung von Wartungsintervallen, z. B. Wechseln von Motorölen, Kraftstofffiltern) und der Halbierung der Intervalle von Ventilspielprüfungen zu rechnen ist.

Bei nicht ausreichender Kältestabilität der Biokraftstoffe oder niedrigen Außentemperaturen ist zusätzlich eine Kraftstoffvorwärmung zwingend erforderlich. Die alleinige Zugabe von Fließverbesserern für Dieselkraftstoff verändert die Kältestabilität von Biodiesel (FAME) nicht.

 

Die Erweiterung des Kraftstoffangebotes mit Biokraftstoffen bei den Stadtwerken wäre erst dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn eine entsprechende Abnahmemenge realisiert werden könnte. Dies setzt zunächst eine kostenintensive Umrüstung des vorhandenen Fuhrparks im Rahmen des oben genannten technisch Möglichen voraus.

 

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