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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/2766/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

  1. vom Schreiben der Stadt Marburg an die Hessische Staatskanzlei vom 18.09.2013 und

 

  1. von der Antwort der Hessischen Staatskanzlei vom 31.10.2013

 

bezüglich des im Betreff genannten Antrags, Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnentenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat in ihrer Sitzung am 30.08.2013 mehrheitlich den im Betreff genannten Antrag beschlossen, der zur Erinnerung folgenden Wortlaut hatte:

 

„Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes ist der derzeit geltende kommunale Finanzausgleich verfassungswidrig. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung deshalb auf, die den Kommunen jährlich entzogenen 345 Millionen Euro bereits für dieses Jahr wieder zurückzugeben.

 

Darüber hinaus fordert die Stadtverordnetenversammlung die Hessische Landesregierung auf, die ebenfalls verfassungswidrige Kompensationsumlage sofort auszusetzen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, sich bei den kommunalen Spitzenverbänden für eine gerechte Neuorganisation des kommunalen Finanzausgleichs einzusetzen.“

 

Der Magistrat hat daraufhin die Hessische Landesregung angeschrieben. Nunmehr liegt die Antwort der Staatskanzlei vor, die der Stadtverordnetenversammlung nunmehr zur Kenntnis gegeben wird.

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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