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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2910/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, mit dem Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf Verhandlungen über eine Zusammenführung der Marburg Tourismus und Marketing GmbH (MTM) mit der TOuR GmbH Marburg-Biedenkopf (TOuR) zu einer gemeinsamen GmbH ab dem 01.01.2015 zu führen.

 

  1. Die zwischen Magistrat und Kreisausschuss abgestimmten Verhandlungsergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg sowie dem Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur förmlichen Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Bei Vereinbarung der zukünftigen Finanzierungsanteile sind die bisher von der Universitätsstadt Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf an ihre jeweilige Tourismusgesellschaft gezahlten Zuschüsse zugrunde zu legen.

 

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Sachverhalt

Zur Stärkung des Tourismus in der Region Marburg-Biedenkopf empfiehlt es sich, die Aufgaben und die Organisationsstrukturen der Marburg Tourismus und Marketing GmbH (MTM) und der TOuR GmbH Marburg-Biedenkopf (TOuR) in einer gemeinsamen Gesellschaft zusammenzuführen. Als für die Außenwirkung wichtige Bezeichnung der neuen Gesellschaft soll sie den Arbeitstitel „Regio Marburg Tourismus GmbH“ tragen. Die endgültige Bezeichnung erfolgt mit der förmlichen Beschlussfassung über die Zusammenführung der beiden Gesellschaften. Mit der Bündelung der Aufgaben und Strukturen der MTM und der TOuR in einer gemeinsamen Gesellschaft  werden die Forderungen nach einer noch schlagkräftigeren und kundenorientierten Organisation erfüllt. Grundlage hierfür ist der bereits bestehende Kooperationsvertrag der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) „Marburger Land“, in dem bereits die Zusammenführung der beiden Gesellschaften vereinbart ist. Die Einbindung der Städte und Gemeinden sowie der privaten Wirtschaft sollen über Beiräte und ein System von Beteiligungen am Marketing sichergestellt werden.

 

Das Stammkapital der künftigen Regio Marburg Tourismus GmbH sollte 50.000 € betragen und je zur Hälfte von den beiden Gesellschaftern Universitätsstadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf aufgebracht werden.

 

Sachziele der neuen GmbH sollen sein:

 

-          Stabilisierung und Steigerung der Übernachtungen,

-          Erhaltung und Ausbau von Arbeitsplätzen im Tourismus und

-          Ausbau des Tourismus als weicher Standortfaktor für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Universitätsstadt Marburg.

 

Dies soll durch die Verbesserung folgender Qualitätsziele erreicht werden:

 

-          Weiterentwicklung der Kerngeschäfte:

-          Aktiv und Natur,

-          Gesundheit und Wellness,

-          Tagungen und Kongresse sowie

-          Städte und Kultur,

 

-          Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Universitätsstadt Marburg und der Städte und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf, die bereits in der Kooperation TAG Marburger Land mit der MTM und der TOuR eng zusammenarbeiten,

 

-          Ständige Optimierung des Service-Angebots der Gesellschaft sowie

 

-          durch Impulse zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen und privaten Infrastruktur.

 

Um die Finanzierung der Maßnahmen der Sach- und Qualitätsziele zu erreichen, muss die GmbH Partner akquirieren, die bereit sind, im Rahmen einer strategischen Partnerschaft finanzielle Unterstützung über die Grundfinanzierung durch die Universitätsstadt Marburg und den Landkreis Marburg-Biedenkopf hinaus zu leisten.

 

Zur Klärung der konkreten Umsetzung sind vorab folgende Fragestellungen zu prüfen:

 

  1. Gesellschaftsrechtlich: Erfolgt eine Verschmelzung der beiden Gesellschaften oder eine Neugründung mit anschließender Liquidierung der bestehenden Gesellschaften? Wie ist der entsprechende Gesellschaftsvertrag auszugestalten?

 

  1. Arbeitsrechtlich: Ausgehend von der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist zu prüfen, ob für die betreffenden Arbeitnehmer/innen ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt.

 

  1. Beihilfe- und vergaberechtlich: Liegen die Voraussetzungen einer privilegierten Inhouse-Vergabe vor?

 

  1. Kommunalrechtlich: Wie sind die kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts zu erfüllen?

 

  1. Steuerrechtlich: Wie sind die Zuschüsse der beiden Gesellschafter für die Grundfinanzierung sowie zusätzliche Einzelbeauftragungen durch den jeweiligen Gesellschafter steuerrechtlich zu gestalten?

 

Um die Wettbewerbsfähigkeit und Schlagkraft im Tourismus der Universitätsstadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf entscheidend zu stärken, ist eine Zusammenarbeit in einer gemeinsam getragenen Gesellschaft sinnvoll und notwendig. Zur konkreten Umsetzung sollen daher vorab die genannten Fragestellungen im Sinne der Zielsetzung der Zusammenführung geklärt werden.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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