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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2922/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Kann der Magistrat Auskunft erteilen, was die stadträumliche Ausgestaltung der Anbindung Marburg-Richtsberg bedeutet?

 

 

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Sachverhalt

 

Die stadträumliche Anbindung des Stadtteiles Richtsberg an die Kernstadt resultiert aus der stadträumlichen und städtebaulichen Konzeption des Stadtteils Richtsberg. Dies betrifft insbesondere seine räumliche Segregation, die durch seine topographische Lage, durch die verschiedenen Grüngürtel sowie durch seine Verkehrserschließung verursacht wird.

 

Die Thematik wurde bereits im städtebaulichen Gutachten oberer Richtsberg im Jahr 1987 benannt und führte im Laufe der „Stadterneuerung Richtsberg“ dazu, dass das Sanierungsgebiet oberer Richtsberg wesentlich erweitert wurde und heute den unteren und mittleren Richtsberg sowie den stadträumlichen Anschluss über den Rollwiesenweg bis hin zum Südbahnhof mit einschließt.

 

Der Magistrat hat in seinen Sitzungen am 20.11.2006 und 14.09.2007 die entsprechenden Beschlüsse hierzu gefasst. Sie waren die Voraussetzung, dass Fördermittel aus dem Bund-Länder-Förderprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt“ in diesem Projektgebiet investiert werden konnten.

 

Wir möchten dabei erwähnen, dass die Planungen zu dieser Thematik „Stadträumliche Anbindung Marburg Richtsberg“ in mehreren öffentlichen Versammlungen in 2009 und 2010 am Richtsberg vorgestellt wurden (u. a. auch bei der Hansenhausgemeinde, SPD, Ortsvereine; siehe auch Kleine Anfrage vom 13.01.2011).

 

 

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