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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/2923/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

AnwohnerInnen der Oberstadt beklagen sich über erhebliche Geruchsbelästigungen und fürchten Rattenbefall  durch unbedachte oder auch rücksichtslose Entsorgung von Essenresten der Gastronomie. Welche Vorschriften gibt es dafür, wird deren Einhaltung kontrolliert und wenn mit welchem Ergebnis?

 

 

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Sachverhalt

 

Die Entsorgung von Speiseabfällen in der Gastronomie und Großküchen wird mit einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geregelt. Die wichtigsten Rechtsvorschriften sind

 

  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz,
  • Bioabfallverordnung,
  • das tierische Nebenprodukt-Beseitigungs-Gesetz,
  • die tierische Nebenprodukt-Beseitigungsverordnung,
  • EU-Hygieneverordnung über für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte,
  • Abfall- und Hygienerecht auf europäischer und nationaler Ebene.

 

Zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren regelt das Hygienerecht den Umgang und die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten. Speiseabfälle der Gastronomie und von Großküchen müssen gesondert entsorgt werden und sind von der kommunalen Abfalleinsammlung und Verwertung oder Entsorgung ausgeschlossen. Dies erfolgt in Marburg über ein privates Unternehmen.

Zuständig für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften, insbesondere bei Gewerbebetrieben, ist die Kreisverwaltung – Veterinärwesen -.

 

Vorfälle über unsachgemäße Entsorgung von Speiseabfällen der Gaststätten in der Oberstadt sind der Verwaltung nicht bekannt.

 

Kommt es durch Abfall, z. B. Müll, Biotonnen, gelbe Säcke, Tonnen der privaten Entsorger für Speiseabfälle, zu Verschmutzungen oder insbesondere bei sommerlichen Temperaturen zu Geruchsbelästigungen, sorgt der Fachdienst Ordnung in Zusammenarbeit mit dem DBM umgehend für eine Reinigung der Flächen und die Entsorgung des Abfall.

 

Rattenbefall wird in der Oberstadt nicht häufiger festgestellt als in anderen Innenstadtbereichen.

 

 

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