Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0533/2002

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  wird gebeten zu beschließen:

 

            Die Stadt Marburg übernimmt gem. § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für einen Kredit der Stiftung St. Jakob in Höhe von 193.000 € zur Finanzierung von Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Altenzentrum.

 

Gläubigerin und Kreditkonditionen werden von der Stiftung nach der zeitlichen Notwendigkeit und der Marktlage ausgehandelt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte zuletzt im Dezember 2001 eine Bürgschaft zu Gunsten der Stiftung St. Jakob in Höhe von 1.700.000 DM (869.169 €) für Brandschutzmaßnahmen im Altenzentrum beschlossen.

 

Die Stiftung bittet nun um eine weitere Bürgschaft in Höhe von 193.000 € und begründet dies wie folgt:

 

 

„Der Vorstand der Stiftung St. Jakob hat in seiner Sitzung am 27.05.02 einstimmig für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von 193.000,00 € gestimmt. Die Bankbürgschaft wird für die Kreditaufnahme in Höhe von 193.000,00 € für die Restbaumassnahme Brandschutz Altenzentrum benötigt. Die Baumaßnahme umfasst Maßnahmen zum Brandschutz und zur Sicherheitstechnik. Im einzelnen:

 

2 Flucht – und Rettungstreppen am Gebäude des Altenzentrums, Erneuerung der Elektrik, Brandschutzdecken in allen Geschossen, Einbau von Brandschutz- und Rauchschutztüren in allen Geschossen, Brandabschottung von Kabelkanälen sowie behindertengerechte Türen im Erdgeschoß.

 

Eine bauaufsichtliche Prüfung hat diese Mängel festgestellt und umgehend Maßnahmen angeordnet. Darüber hinaus hat die Heimaufsicht des Versorgungsamtes Gießen (Außenstelle Marburg) angedroht das Altenzentrum schließen zu lassen, falls die bauaufsichtlichen Auflagen nicht erfüllt werden. Auch die Pflegekassen haben mit der Kündigung der Versorgungsverträge für das Altenzentrum gedroht, falls die baurechtlichen Vorschriften nicht erfüllt würden.

 

Die Finanzierung der Kredittilgung wird durch eine entsprechende Kalkulation in den Investitionsaufwendungen als Bestandteil der Heimentgelte verhandelt. Die Höhe der Investitionsaufwendungen wird mit dem Sozialhilfeträger als Kostenträger vereinbart.

 

Ein Antrag auf Bewilligung von Landeszuschüssen für die Erfüllung von Brandschutzmaßnahmen wurde bereits beim Land Hessen gestellt.“

 

 

Es wird deshalb gebeten, der Bürgschaft zuzustimmen.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen