Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0533/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Bürgschaft für die Stiftung St. Jakob über 193.000 ¿
hier: Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Altenzentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Bernd Kauffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.08.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
30.08.2002
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
Die
Stadt Marburg übernimmt gem. § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine
Ausfallbürgschaft für einen Kredit der Stiftung St. Jakob in Höhe von 193.000
zur Finanzierung von Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Altenzentrum.
Gläubigerin und
Kreditkonditionen werden von der Stiftung nach der zeitlichen Notwendigkeit und
der Marktlage ausgehandelt.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung
hatte zuletzt im Dezember 2001 eine Bürgschaft zu Gunsten der Stiftung St.
Jakob in Höhe von 1.700.000 DM (869.169 ) für Brandschutzmaßnahmen im
Altenzentrum beschlossen.
Die Stiftung bittet nun um eine
weitere Bürgschaft in Höhe von 193.000 und begründet dies wie folgt:
Der Vorstand der Stiftung St. Jakob hat in seiner Sitzung am 27.05.02 einstimmig für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von 193.000,00 gestimmt. Die Bankbürgschaft wird für die Kreditaufnahme in Höhe von 193.000,00 für die Restbaumassnahme Brandschutz Altenzentrum benötigt. Die Baumaßnahme umfasst Maßnahmen zum Brandschutz und zur Sicherheitstechnik. Im einzelnen:
2 Flucht und Rettungstreppen am Gebäude des Altenzentrums,
Erneuerung der Elektrik, Brandschutzdecken in allen Geschossen, Einbau von
Brandschutz- und Rauchschutztüren in allen Geschossen, Brandabschottung von
Kabelkanälen sowie behindertengerechte Türen im Erdgeschoß.
Eine bauaufsichtliche Prüfung hat diese Mängel festgestellt
und umgehend Maßnahmen angeordnet. Darüber hinaus hat die Heimaufsicht des
Versorgungsamtes Gießen (Außenstelle Marburg) angedroht das Altenzentrum
schließen zu lassen, falls die bauaufsichtlichen Auflagen nicht erfüllt werden.
Auch die Pflegekassen haben mit der Kündigung der Versorgungsverträge für das
Altenzentrum gedroht, falls die baurechtlichen Vorschriften nicht erfüllt
würden.
Die Finanzierung der Kredittilgung wird durch eine
entsprechende Kalkulation in den Investitionsaufwendungen als Bestandteil der
Heimentgelte verhandelt. Die Höhe der Investitionsaufwendungen wird mit dem
Sozialhilfeträger als Kostenträger vereinbart.
Ein Antrag auf Bewilligung von Landeszuschüssen für die
Erfüllung von Brandschutzmaßnahmen wurde bereits beim Land Hessen gestellt.
Es wird
deshalb gebeten, der Bürgschaft zuzustimmen.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen