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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0534/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird gebeten,

 

 

I.          gemäß § 101 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl I S. 533 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für den Planungszeitraum 2001 - 2005 (Stand: I. Nachtragshaushaltsplan) mit einem Volumen von 158.618.000 € zu beschließen,

 

 

II.            aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2002 zu beschließen:

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

 

€

vermindert

um

€

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

€

auf nunmehr

festgesetzt

€

 

 

 

 

 

a) im Verwaltungs-

   haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

0

0

147.915.000

147.915.000

   die Ausgaben

466.700

466.700

147.915.000

147.915.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) im Vermögens-

   haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

646.700

466.700

51.340.000

51.520.000

   die Ausgaben

261.420

81.420

51.340.000

51.520.000

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 28.526.598 € um 646.700 € erhöht und damit auf 29.173.298 € neu festgesetzt.

 

Die Festsetzung der bisher vorgesehenen Kredite aus dem Hess. Investitionsfonds wird nicht geändert.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.988.000 € um 615.000 € erhöht und damit auf 13.603.000 € neu festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.

 

§ 5

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am               beschlossene Stellenplan.

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.

 

§ 8

 

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.

 

§ 9

 

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.

 

§ 10

 

Stellenplan

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht geändert.

 

 

III.         den geänderten Stellenplan zu beschließen.

 

 

IV.        den Finanzplan 2001 - 2005 (Stand: I. Nachtragshaushaltsplan) zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2001 - 2005, der dem I. Nachtragshaushaltsplan 2002 als Anlage beizufügen ist.

 

Da im Nachtragshaushaltsplan 2002 nur geringfügige Änderungen vorgenommen werden und zur Zeit nicht von einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs auszugehen ist, wird von der Erörterung allgemeiner bzw. grundsätzlicher Erwägungen abgesehen.

 

Durch die Erhöhung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lässt sich eine Reduzierung der „Freien Spitze“ und dadurch bedingt eine höhere Kreditermächtigung feststellen. Zu einer weiteren Erhöhung der Kreditermächtigung führen die Mehrausgaben des Vermögenshaushaltes.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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