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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0534/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2001 - 2005, I. Nachtragshaushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2002 - 2. Lesung und Be-schlussfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Theobald Preis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.08.2002
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.08.2002
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Beschlussvorschlag
Es wird
gebeten,
I. gemäß
§ 101 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April
1993 (GVBl I S. 533 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der
Universitätsstadt Marburg für den Planungszeitraum 2001 - 2005 (Stand: I.
Nachtragshaushaltsplan) mit einem Volumen von 158.618.000 zu beschließen,
II. aufgrund
der §§ 94 ff. HGO folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt
Marburg für das Haushaltsjahr 2002 zu beschließen:
§ 1
Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher |
auf nunmehr festgesetzt |
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a) im Verwaltungs- haushalt |
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die Einnahmen |
0 |
0 |
147.915.000 |
147.915.000 |
die Ausgaben |
466.700 |
466.700 |
147.915.000 |
147.915.000 |
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b) im Vermögens- haushalt |
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die Einnahmen |
646.700 |
466.700 |
51.340.000 |
51.520.000 |
die Ausgaben |
261.420 |
81.420 |
51.340.000 |
51.520.000 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 28.526.598 um 646.700 erhöht und damit auf
29.173.298 neu festgesetzt.
Die Festsetzung der bisher vorgesehenen Kredite aus dem
Hess. Investitionsfonds wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.988.000 um 615.000 erhöht
und damit auf 13.603.000 neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem
bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht
geändert.
§ 8
Sperren
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht
geändert.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht
geändert.
§ 10
Stellenplan
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2002 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Februar 2002 werden nicht
geändert.
III. den geänderten Stellenplan zu
beschließen.
IV. den
Finanzplan 2001 - 2005 (Stand: I. Nachtragshaushaltsplan) zur Kenntnis zu
nehmen.
Sachverhalt
Begründung
Das
Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2001 - 2005, der dem I.
Nachtragshaushaltsplan 2002 als Anlage beizufügen ist.
Da im
Nachtragshaushaltsplan 2002 nur geringfügige Änderungen vorgenommen werden und
zur Zeit nicht von einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs auszugehen ist,
wird von der Erörterung allgemeiner bzw. grundsätzlicher Erwägungen abgesehen.
Durch die
Erhöhung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lässt sich eine Reduzierung der
Freien Spitze und dadurch bedingt eine höhere Kreditermächtigung feststellen.
Zu einer weiteren Erhöhung der Kreditermächtigung führen die Mehrausgaben des
Vermögenshaushaltes.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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