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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3017/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Eröffnungsbilanz
hier: Rückstellungen bezüglich der Nachsorge von Abfalldeponien und der Sanierung von Altlasten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.03.2014
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.03.2014
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
- Für die Nachsorge von Abfalldeponien und die Sanierung von Altlasten wird eine Rückstellung in Höhe von 4 Mio. € gebildet.
- Die Rückstellung wird durch Änderung der Eröffnungsbilanz im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 in die städtische Bilanz aufgenommen.
Sachverhalt
- 2 -
Begründung
Gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 und 6 GemHVO ist die Bildung einer Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien und die Sanierung von Altlasten zwingend vorgeschrieben.
Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden diesbezüglich auch schon entsprechende Prüfungen vorgenommen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Belastung für die Sanierung der Altlasten und die Nachsorge von Abfalldeponien nicht mehr als so langwierig und mit größeren Kosten verbunden eingeschätzt. Auf die Bildung einer Rückstellung wurde daher verzichtet.
Nunmehr hat eine erneute Kostenschätzung ergeben, dass hier mit jährlich Aufwendungen von rd. 100 T€ gerechnet werden muss. Hinzu kommen die Abschreibungen auf die Entgasungsanlage in der Siemensstraße, die im Haushalt 2014 als Investitionsvorhaben berücksichtigt werden musste.
Bezüglich der zukünftigen Entwicklung in diesem Bereich, sind noch einige Unabwägbarkeiten zu bedenken. Beispielsweise liegen 12 Gutachten zur vertiefenden Untersuchung an Marburger Altflächen beim Regierungspräsidium in Gießen vor, die zu weiteren Maßnahmen der Altlastensanierung und damit weiteren Aufwendungen führen können. Auch ist nicht klar, wie lange die Sanierung noch andauern wird. Hier kommen auch Zeiträume von mehreren Jahrzehnten in Betracht.
Für die verpflichtende Bildung der Rückstellung kann folgende Berechnung angestellt werden:
Jährliche Aufwendungen z. Zt.: 100.000 €
Jährlicher Aufwand für neue Flächen (Schätzung) 50.000 €
Gesamt: 150.000 €
Betrag für einen Zeitraum von 20 Jahren hochgerechnet: 3.000.000 €
zuzüglich Überarbeitung Entgasungsanlage Siemensstraße 417.000 €
zuzüglich weiterer Investitionen über den Zeitraum von
20 Jahren (Grundwassermessstellen usw., Schätzung) 583.000 €
Gesamtbetrag der Rückstellung: 4.000.000 €
Die Investitionsmaßnahmen werden über die Abschreibungen als Aufwendungen dem Ergebnishaushalt zugeordnet, so dass auch diese in die obige Berechungen einfließen müssen.
Die Belastungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien und die Sanierung von Altlasten sind vor dem Jahr der Erstellung der Eröffnungsbilanz entstanden, so dass diese in die Eröffnungsbilanz der Stadt Marburg zum 01.01.2009 einzubeziehen sind.
§ 108 Abs. 5 HGO enthält für solche Fälle die Möglichkeit, die Eröffnungsbilanz bis zur Beschlussfassung über die Bilanz des Jahres 2012 zu ändern. Von dieser Möglichkeit will die Stadt Marburg Gebrauch machen.
Die Rückstellung wird jährlich ab 2012aufgrund einer Kostenaufstellung des zuständigen Fachdienstes inkl. der dazugehörigen Abschreibungen aufgelöst.
Vaupel
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