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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3120/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Kann der Magistrat bitte Auskunft erteilen, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um den Spaziergängern/innen einen unfallfreien Erholungsaufenthalt am Lichten Küppel zukünftigen zu garantieren?

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass der Magistrat mit dem Grundstückseigentümer (Land Hessen – Forstverwaltung) Kontakt aufnimmt, um den ehemaligen Grillplatz „Lichter Küppel“ als Aufenthalts-/Freizeitplatz zu erhalten. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Die Verkehrssicherungspflicht liegt derzeit beim Grundstückseigentümer.

 

 

 

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