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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/3150/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Ortsgerichts Marburg V (Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen und Wehrshausen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Susanne Nassauer
- Verfasser*in:
- Nassauer, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Geplant
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Stellungnahme
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16.05.2014
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.05.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Für das Ortsgericht Marburg V (Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen und Wehrshausen) wird ein Ortsgerichtsschöffe und zugleich Stellvertreter der Ortsgerichtsvorsteherin gewählt.
Sachverhalt
- 2 -
Begründung:
Laut Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg wurde der bisherige Ortsgerichtsschöffe und Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers Herr Karl-Heinz Damm auf seinen Wunsch vom Amt entbunden.
Daher ist es notwendig, gemäß § 7 Abs. 1 der Ortsgerichtsgesetzes umgehend eine Neuwahl durchzuführen.
Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:
I.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
II.
Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;
b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.
III.
Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
IV.
Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom 27.02.2014 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, entsprechende Vorschläge einzu-reichen.
Der Ortsbeirat Haddamshausen schlägt als Kandidat
Herrn Dr. Hans-Joachim Conrad, wh. Steinborn 16, 35041 Marburg-Haddamshausen,
vor.
Der Ortsbeirat Dilschhausen schlägt zur Wahl
Herrn Manfred Müller, wh. Bubenmühle 20, 35041 Marburg-Dilchhausen
vor.
Diesem Vorschlag schließt sich der Ortsbeirat Elnhausen mit Unterstützungsschreiben vom 27.03.2014 an.
Die CDU-Fraktion teilte mit, dass kein eigener Vorschlag gemacht wird, da Nennungen durch die Ortsbeiräte erfolgt sind.
Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister