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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3324/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, welche Maßnahmen bisher zur Verkehrssicherheit in Wehrshausen durchgeführt wurden.

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Sachverhalt

 

Mit Ausnahme der Kreisstraße 72 (Wehrshäuser Straße) sind alle Wohngebiete als Tempo 30-Zonen beschildert.

In der Wehrshäuser Straße ist die zussige Höchstgeschwindigkeit in Höhe der Schule während der Schulzeiten auf 30 km/h und vor der Einmündung der Straße „Zur Weinstraße“ aufgrund der ungünstigen Einmündungssituation auf 40 km/h beschränkt.

Entlang der Wehrshäuser Straße sind gegenüber von Straßeneinmündungen ohne ausreichende Sichtverhältnisse Verkehrsspiegel angebracht.

In der Wehrshäuser Straße wurde die Bushaltestelle im Bereich der Schule barrierefrei umgestaltet. Dabei wurden die Gehwege verbreitert und die Fahrbahn eingeengt.

Um zu erreichen, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nicht überschritten werden, wurden Geschwindigkeitsanzeigetafeln angebracht und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Sobald verkehrliche Probleme von Bewohnern oder dem Ortsvorsteher an den Fachdienst Straßenverkehr herangetragen werden, wird zusammen mit dem regionalen Verkehrsdienst und ggf. mit dem Fachdienst Tiefbau geprüft, durch welche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann.

 

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