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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/3447/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Hintergrund

Die Lahnstudie ist am 31.10.2008 von der Stadtverordnetenversammlung als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen an der Lahn beschlossen worden. Sie sieht generell und insbesondere für diesen Lahnabschnitt erhebliche strukturverbessernde Maßnahmen vor.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 22.12.2000 verpflichtet die Kommunen als Gewässerunterhaltungspflichtige die Gewässer bis 2015 in einen „guten Zustand“ zu versetzen. Dazu wurden seitens der Wasserbehörden Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne erarbeitet, die in Hessen am 21.12.2009 im Staatsanzeiger veröffentlicht wurden. Seitens des zuständigen Regierungspräsidiums Gießen wurden dafür die von der Lahnstudie vorgeschlagenen Maßnahmen für den innerstädtischen Lahnverlauf aufgenommen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat in seiner Sitzung am 05.09.2011 die Bedarfsanerkennung zur Umsetzung der Lahnstudie als Maßnahme der Wasserrahmen-richtlinie zwischen der Luisa-Haeuser-Brücke und dem Stroinsky-Steg gem. Nr. 1.1 Anlage 21 AGA beschlossen.

 

Entwurf

Die Planungen zur Umsetzung, die vom Magistrat am 28.06.2013 als Projekt gem. Nr. 1.3 Anlage 21 AGA genehmigt worden sind, sehen zu beiden Uferseiten im Lahnvorland Parallelgewässer und Nebenarme vor, die sowohl den Anforderungen des Naturschutzes als auch der Naherholung dienen. Durch die Integration einer Lahnkanzel wird auch der umweltpädagogische Aspekt berücksichtigt. Darüber hinaus werden positive Effekte auf den Hochwasserschutz durch den Einbau einer Hochwasserschutzmauer aus einer überschütteten Spundwand in den B 3a-Damm erfolgen. Dort war bisher keine ausreichende Höhe vorhanden, um Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser (ohne Berücksichtigung des Rückhaltebeckens, 200-jährlichen mit dessen Berücksichtigung) zu gewährleisten. Gleichzeitig wird die Erneuerung und Verlegung des Fuß- und Radwegs zwischen Stroinsky-Steg und Durchgang zu den Geisteswissenschaften in die Betrachtungen eingeschlossen, da er Voraussetzung für die Parallelgewässer ist.

Mit diesem Entwurf ist die wasserrechtliche Genehmigung beim Regierungspräsidium Gießen beantragt worden.

 

Veränderungen

Im Bereich der Abendrothbrücke wird es durch die Umsetzung auf dem rechten Ufer zu Veränderungen in der Nutzbarkeit der Lahnwiesen kommen. Die Aufstellbereiche für Zelte u. ä. sowie die Zugänglichkeit der Lahn für Veranstaltungen (z. B. 3TM) wird sich um ca. 180 m nach Norden verlagern. Das geschieht auch mit der vorhandenen Bootslipstelle, sie wird nördlich der Lahnaufweitung neu errichtet.

 

Kosten und Förderung

Zusammen mit den Ingenieurkosten in Höhe von 110.000,- € belaufen sich die geschätzten Projektkosten auf ca. 760.000,- €.

Dem gegenüber sind Fördermittel (WRRL/Strukturverbesserung, Hochwasserschutz) in Höhe von rd. 360.000,- € zu erwarten. Die Verlegung des Radweges wird dabei aus dem Landesprogramm mit gefördert, da sie für die Umsetzung der Lahnaufweitung Voraussetzung ist.

 

Zeitplan

Zurzeit liegt die Planung zur wasserrechtlichen Genehmigung beim Regierungspräsidium in Gießen. Wenn die Genehmigung im September durch das Regierungspräsidium erteilt wird, ist - vorbehaltlich der Aufnahme des Projektes in den Haushaltsplan 2015/2016 - folgender Zeitplan beabsichtigt:

 

Herbst 2014               Einreichen des Förderantrages, Erstellung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen

Winter 2014/2015              Ausschreibung

Frühjahr 2015              Beauftragung

Juli 2015              Baumaßnahme (ca. 3 Monate Bauzeit, in den Semesterferien, nach 3TM)

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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