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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/3468/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

I. Der Haupt und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

  1. Bei der Investitionsnummer I661.018.9 „Straßenbeleuchtung“ wird einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 2.000.000 € (500.000 € als Haushaltsansatz und 1.500.000 € als Verpflichtungsermächtigung) zugestimmt. Gleichzeitig wird dieser Betrag freigegeben.

 

  1. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Einsparungen im Haushaltsansatz des Budgets 665010Planen, Bauen und Unterhalten von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie“ im Finanzhaushalt Investitionen des Fachdienstes Hochbau in Höhe von 500.000 € sowie durch Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung der Investitionsnummer I661.004.1 „Erneuerungen Marburger Straße“ in Höhe von 1.500.000 €.

 

  1. Die für das Pilotprojekt voraussichtlich bewilligten Zuweisungen in Höhe von 1.000.000 € werden unter der Investitionsnummer I661.004.4 Zuweisungen für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik vereinnahmt.

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist von diesen Beschlüssen Kenntnis zu geben.

 

II. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, von diesen Beschlüssen des Magistrats Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Die Stadt Marburg bewirbt sich um die Beteiligung am hessischen Pilotprojekt im Bereich der umfassenden Modernisierung der Straßenbeleuchtung mit hocheffizienter LED-Technologie.

 

  1. Bei Berücksichtigung der Bewerbung verpflichtet sich die Universitätsstadt Marburg die im Rahmen des Pilotprojekts erforderlichen Arbeiten innerhalb der vorgegebenen Termine umzusetzen.

 

  1. Dem Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtverordnetenversammlung ist von diesen Beschlüssen Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 24. Juli 2014 schreibt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landentwicklung ein Pilotprojekt im Bereich der umfassenden Modernisierung der Straßenbeleuchtung mit hocheffizienter LED-Technologie aus.

Das Land Hessen beabsichtigt, in einer mittelgroßen hessischen Kommune (Einwohnerzahl 50.000 bis 100.000) ein hessisches Pilotprojekt zur umfassenden Modernisierung der Straßenbeleuchtung durchzuführen. Im Rahmen dieses Projektes ist vorgesehen, den flächendeckenden Austausch der konventionellen Straßenbeleuchtungsanlagen durch hocheffiziente LED Leuchten bis zu einer Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu fördern.

Finanzmittel stehen hierfür aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) 2007 bis 2013 bereit, die einen Abschluss der Modernisierungsmaßnahme bis spätestens August 2015 (Vorlage Verwendungsnachweis bis spätestens Oktober 2015) erforderlich machen. Als zuwendungsfähige Ausgaben sind dabei die Kosten für vorbereitende Maßnahmen wie die kartografische Erfassung der Straßenbeleuchtungsanlagen und die Planungsleistungen anzusehen sowie die Kosten für die Anschaffung der LED-Leuchten und für Demontage der alten bzw. Montage der neuen Leuchten. Nicht gefördert werden hingegen der Neubau bzw. die Erweiterung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage sowie die Erneuerung vorhandener Masten.

Die Kommune, in der das Pilotprojekt durchgeführt wird, erhält bei der Umsetzung des Vorhabens eine enge fachliche Unterstützung durch die vom Land Hessen beauftragte hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH, die sich auch auf die Ausschreibung der Planungs-, Liefer- und Montageleistungen erstreckt.

Um festzustellen, welche mittelgroße hessische Kommune die besten Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung dieses Projekts bietet, sind bestimmte Anforderungen und Kriterien zu erfüllen. Bei Interesse an einer Teilnahme an diesem Projekt ist unsere Bewerbung mit den geforderten Nachweisen bis spätestens zum 18. August 2014 dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vorzulegen.

 

Das Ministerium verweist noch darauf, dass das Pilotprojekt in derjenigen Kommune durchgeführt wird, die die Anforderungen am besten erfüllt. Bei vergleichbar guter Eignung können Kommunen, die im EFRE-Vorranggebiet liegen, vorrangig berücksichtigt werden. Unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die nach dem 18.08.2014 eingereicht werden,

 

Das Beleuchtungsnetz der Stadt Marburg setzt sich aus insgesamt 8.502 einzelnen Leuchten zusammen. Diese Leuchten wurden seit Ende der 90er-Jahre umfassend von HQL (Quecksilberdampf)- auf NAV (Natriumdampf)-Technik umgestellt. Damit konnten bereits Einspareffekte erreicht werden. Inzwischen ist die LED-Technologie soweit ausgereift, dass in betrieblicher Hinsicht (Betriebssicherheit, Lichtfarbe, Lichtstärke, Lebensdauer) eine umfassende Umstellung von NAV-Technik auf LED-Technik verantwortet werden kann. Die durchschnittliche Lebensdauer von LED-Leuchten beträgt 15 Jahre. Ausgehend vom derzeitigen Strompreis und den zu erzielenden Einsparungen kann davon ausgegangen werden, dass sich die Investition mit Förderung nach 7 Jahren amortisiert hat.

 

Von den ca. 8.500 Leuchten sollen lediglich ca. 4.000 Leuchten umgerüstet werden. Wegen der besonderen denkmalpflegerischen Anforderungen ist eine Umstellung der dekorativen Beleuchtung in der Oberstadt und in Teilbereichen des Gründerzeit-Areals zunächst nicht vorgesehen. Auch die Umrüstung der relativ neuen Beleuchtungsanlagen in der Universitätsstraße und im Neubaugebiet Michelbach-Nord sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Umrüstung von insgesamt ca. 4.000 Leuchten ist mit einem Kostenvolumen von ca. 2 Mio. Euro verbunden.

 

Gemäß § 100 HGO ist die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist. Das Projekt wurde kurzfristig aufgelegt und die Teilnahme ist nur zeitlich begrenzt möglich. Die Teilnahme ist daher unter Anerkennung der Unabweisbarkeit möglich. Die Maßnahme war unvorhersehbar und die Deckung ist gewährleistet. Die Beschlussfassung über die überplanmäßige Auszahlung obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss. Der Stadtverordnetenversammlung ist davon Kenntnis zu geben.

 

Die Umsetzung des Projektes erfordert, dass im Haushaltsjahr 2014 die komplette Ausschreibung des Projektes erfolgten muss, wobei nach den Planungen nur ein Teil der Auszahlungen des gesamten Projektvolumens auch im Haushaltsjahr 2014 kassenwirksam werden wird. Die hierfür erforderlichen Haushaltsermächtigungen stehen wie folgt im Haushaltsplan 2014 zur Verfügung, da sich die Umsetzung der einiger Maßnahmen verzögert hat:

 

Investitionsnummer:               I661.004.1 „Erneuerung Marburger Straße“               1.500.000 €

                                          Verpflichtungsermächtigung,

 

Budget 665010              Planen, Bauen und Unterhalten von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie im Finanzhaushalt Investitionen des Fachdienstes 65 in Höhe von              500.000 €.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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