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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3474/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Vor dem Haus Ketzerbach 11 befindet sich ein Hinweisschild auf einen 2006 konservierten, beleuchteten und durch eine Glasplatte abgedeckten unterirdischen Brunnen. Seit mehreren Jahren wird das Bodenfenster durch eine Blechklappe

verdeckt, auf der häufig die Außenbestuhlung eines gastronomischen Betriebes steht. Warum wird mit diesem Bodendenkmal so umgegangen?

 

 

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Sachverhalt

 

Wir bedanken uns für den Hinweis.

 

Der mit einer Glasplatte abgedeckte Brunnen muss aus Verkehrssicherungsgründen im Winter mit einem Riffelblech abgedeckt werden. Die Entfernung wurde im Frühjahr scheinbar vergessen, ist aber mittlerweile ausgeführt, so dass der Brunnen wieder sichtbar ist.

 

Die genehmigte Sondernutzung des gastronomischen Betriebes „Ketzerbach 9“ erstreckt sich nicht bis vor das Gebäude „Ketzerbach 11“. Der Fachdienst Ordnung achtet zukünftig noch mehr darauf, dass die Genehmigung eingehalten wird und der Brunnen frei zugänglich bleibt .

 

 

 

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