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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/3481/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Joachim Brunnet (Nr. 10/26.09.2014)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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26.09.2014
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wir gebeten darüber Auskunft zu geben, ob die tägliche, aber
vor allem am Wochenende auftretende Vermüllung vor dem Rewe Markt im
Marktdreieck dem Erscheinungsbild der Stadt und den angrenzenden Anwohnern
weiter zugemutet werden darf und wer letztendlich für die Reinigungskosten
aufkommt?
Sachverhalt
Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen ist nach unserer Straßenreinigungssatzung den Eigentümern/Besitzern übertragen. Grundsätzlich ist die Reinigung einmal wöchentlich durchzuführen. Sollten besondere Umstände, plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen auftreten, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, ist unverzüglich eine zusätzliche Reinigung durchzuführen.
Der Eigentümer der Liegenschaft am Erlenring, in dem sich u. a. der REWE-Markt befindet, hat eine hier ansässige Objektbetreuungsfirma mit der Reinigung beauftragt. Es finden dort morgens Grundreinigungen und abends Sichtreinigungen von montags bis samstags statt. Kontrollbesichtigungen des Eigentümers haben einen einwandfreien Zustand ergeben und wurden mit Bildmaterial dokumentiert.
Der Fachdienst Ordnung wird die Sauberkeit dieser Liegenschaft weiterhin im Blick behalten.
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