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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0580/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Roxane Schröter (Nr.18 8/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
30.08.2002
|
Sachverhalt
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Grundsätzlich
ist das Grillen an allen öffentlich ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Für
andere öffentliche Flächen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Bei
der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind andere Rechtsvorschriften wie z.
B. die Verordnungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz für das Lahnvorland zu
beachten.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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