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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3488/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Aus welchem Grund haben Behinderte, die den Fahrdienst in Marburg in

Anspruch nehmen wollen, keine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen

Anbietern sondern sind gezwungen die Fa. UniCar / UniCare zu beauftragen und

beabsichtigt der Magistrat dieses von ihm geschaffene Monopol, welches mit

einer Benachteiligung der Betroffenen einhergeht, zu beseitigen?

 

 

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Sachverhalt

 

Die Universitätsstadt Marburg hat seit vielen Jahren einen verbindlichen Vertrag mit dem derzeitigen Anbieter UniCar / UniCare. Über die vergangenen Jahre gab es praktisch keine anderen Anbieter, die ein Interesse an einem Vertragsabschluss mit der Universitätsstadt Marburg gehabt hätten. Hieran hat sich im Laufe dieses Kalenderjahres eine Veränderung ergeben.

 

Vor diesem Hintergrund gibt es Überlegungen und Bestrebungen, das bisherige Angebot des Behindertenfahrdienstes zu verändern und anzupassen.

 

Die vertragliche Bindung an UniCar / UniCare besteht noch bis zum 30.06.2015. 

 

 

 

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