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ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/3489/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Ist das Ausführen von Hunden im Alten Botanischen Garten erlaubt?

 

 

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Sachverhalt

 

Das Gelände des Alten Botanischen Gartens ist nicht städtisch, sondern gehört der Philipps-Universität Marburg.

 

In der Gartenordnung des Alten Botanischen Gartens vom Juli 2009 ist festgelegt:

 

Hunde sind an der Leine zu führen. Hinterlassener Kot ist von der Person, die die Hunde ausführt, sofort zu entfernen.“

 

 

 

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