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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3598/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

              gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

1.              Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2014 bis 2018

 

2.              Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2015/2016 mit ihren Anlagen

 

3.              Stellenplan 2015/2016 der Universitätsstadt Marburg

 

4.              sowie den Entwurf des Finanzplanes 2014 bis 2018 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2014 bis 2018, der dem Haushaltsplanentwurf 2015/2016 als Anlage beigefügt ist.

 

Der Haushaltsplan 2015/2016 wird, wie seit 2009 üblich, als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 92 Abs. 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn das ordentliche Ergebnis nicht negativ ist.

 

Der Haushalt 2015 erreicht dieses Ziel nicht und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen Fehlbedarf von 12,1 Mio. €. Da wir über einen Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von über 60 Mio. € verfügen, kann der Fehlbedarf aus dieser gedeckt und somit der Haushaltsausgleich auf diesem Wege erreicht werden 92 Abs. 3 Nr. 2 HGO). Der Haushalt 2016 erreicht jedoch wieder dieses Ziel und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen kleinen Überschuss von 30 T€.

 

r das Haushaltsjahr 2016 ist die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf   400 %-Punkte und die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 390 %-Punkte vorgesehen.

Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2015 ergibt sich ein Investitionsvolumen von knapp 44,4 Mio. €, das durch Verpflichtungserchtigungen in Höhe von 18,6 Mio. € ergänzt wird. Im Haushaltsjahr 2016 belaufen sich das Investitionsvolumen auf 35,1 Mio. € und die Verpflichtungsermächtigungen auf 16,6 Mio. €.

 

Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, in 2015 eine Kreditermächtigung von 32,7 Mio. € und in 2016 von 25,3 Mio. € zu veranschlagen.

 

Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung, die sich in wesentlichen Eckdaten auf die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom                  25. Oktober 2013 (Basis: gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung vom  April 2013) stützt, zeigt ein positives Bild der zukünftigen Haushalte.

 

Die tatsächliche Entwicklung der kommenden Jahre wird aber natürlich unmittelbar von dem künftigen geld- und wirtschaftspolitischen Rahmen abhängen.

 

Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2015/2016 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2015/2016 gehört.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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