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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3598/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 der Universitätsstadt Marburg, Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 mit ihren Anlagen und Stellenplan 2015/2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Katharina Rubner
- Verfasser*in:
- Katharina Rubner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.11.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:
1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2014 bis 2018
2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2015/2016 mit ihren Anlagen
3. Stellenplan 2015/2016 der Universitätsstadt Marburg
4. sowie den Entwurf des Finanzplanes 2014 bis 2018 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt
Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.
Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2014 bis 2018, der dem Haushaltsplanentwurf 2015/2016 als Anlage beigefügt ist.
Der Haushaltsplan 2015/2016 wird, wie seit 2009 üblich, als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 92 Abs. 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn das ordentliche Ergebnis nicht negativ ist.
Der Haushalt 2015 erreicht dieses Ziel nicht und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen Fehlbedarf von 12,1 Mio. €. Da wir über einen Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von über 60 Mio. € verfügen, kann der Fehlbedarf aus dieser gedeckt und somit der Haushaltsausgleich auf diesem Wege erreicht werden (§ 92 Abs. 3 Nr. 2 HGO). Der Haushalt 2016 erreicht jedoch wieder dieses Ziel und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen kleinen Überschuss von 30 T€.
Für das Haushaltsjahr 2016 ist die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 400 %-Punkte und die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 390 %-Punkte vorgesehen.
Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2015 ergibt sich ein Investitionsvolumen von knapp 44,4 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18,6 Mio. € ergänzt wird. Im Haushaltsjahr 2016 belaufen sich das Investitionsvolumen auf 35,1 Mio. € und die Verpflichtungsermächtigungen auf 16,6 Mio. €.
Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, in 2015 eine Kreditermächtigung von 32,7 Mio. € und in 2016 von 25,3 Mio. € zu veranschlagen.
Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung, die sich in wesentlichen Eckdaten auf die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 25. Oktober 2013 (Basis: gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung vom April 2013) stützt, zeigt ein positives Bild der zukünftigen Haushalte.
Die tatsächliche Entwicklung der kommenden Jahre wird aber natürlich unmittelbar von dem künftigen geld- und wirtschaftspolitischen Rahmen abhängen.
Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2015/2016 entnommen werden.
Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2015/2016 gehört.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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