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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3611/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrauung der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.12.2014
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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19.12.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Mit dem hiermit zur Beschlussfassung vorgelegten Betrauungsakt wird der Entwicklung des EU-Beihilfenrechts und der diesbezüglichen Rechtsprechung Rechnung getragen, da das EU-Beihilfenrecht auch für sog. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gilt, wie sie von der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH erbracht werden.
Die Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH ist eine Eigengesellschaft der Universitätsstadt Marburg, deren Gesellschaftszweck die Erbringung sozialer, pflegerischer und therapeutischer Dienstleistungen durch differenzierte Angebote des Wohnens, der Pflege und der Alltagsbegleitung alter Menschen ist. Im Rahmen der Erbringung dieser Dienstleistungen soll sich die Gesellschaft eigenwirtschaftlich finanzieren, zumal aufgrund des EU-Beihilfenrechts staatliche Begünstigungen bzw. Subventionen grundsätzlich wettbewerbswidrig und damit unzulässig sind. Daran ändert auch die steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nichts.
Gewisse Ausnahmen von diesen Grundsätzen gelten für die genannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Sofern diese Dienstleistungen nicht in vollem Umfang eigenwirtschaftlich zu erbringen sind, sind staatliche Begünstigungen bzw. Subventionen nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Hierzu zählt vor allem die Betrauung des entsprechenden Unternehmens bzw. der Einrichtung mit den konkreten zu erbringenden Dienstleistungen. In diesem förmlichen Betrauungsakt muss zudem geregelt werden, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen Ausgleichsleistungen erfolgen können.
Mit dem beigefügten Entwurf eines Betrauungsaktes soll die Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH im Rahmen der von ihr zu erbringenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Anmietung von Immobilien erhalten können, die ihr die Stiftung St. Jakob im Rahmen eines Mietverhältnisses überlässt. Soweit die von der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH grundsätzlich zu zahlende marktgerechte Miete von ihr nicht voll umfänglich durch eigene, i.d.R. durch Pflegesätze gedeckelte, Erlöse erwirtschaften kann, können insoweit Ausgleichsleistungen im Rahmen eines transparenten Verfahrens zulässigerweise gewährt werden.
Da die Stiftung St. Jakob als Vermieterin der von der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH genutzten Immobilien fungiert, hat sich auch der Vorstand der Stiftung St. Jakob mit der Angelegenheit befasst und dem Betrauungsakt zwischenzeitlich zugestimmt.
Die einzelnen Inhalte des Betrauungsaktes sowie die entsprechenden beihilferechtlichen Grundlagen sind als Anlage zu dieser Vorlage mit Erläuterungen und Anmerkungen detailliert begründet.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen:
- Entwurf Betrauungsakt
- Erläuterungen und Anmerkungen zum Entwurf des Betrauungsaktes