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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0602/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die beantragte Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit ca. 6 500 m² Verkaufsfläche und ca. 500 m² Verkaufsfläche für ergänzende Handels- und Dienstleistungs-Kon­zessionäre wird abgelehnt.

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Sachverhalt

Begründung:

Mit Schreiben vom 6. August 2002 beantragt die "Kaufland" Stiftung & Co. KG die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Einkaufszentrums mit insgesamt ca. 7 000 m² Verkaufsfläche auf der Fläche nördlich des Messe-Geländes (Gemarkung Wehrda, Flur 5, Flurstück Nr. 175) zu erhalten. Die Fläche mit einer Größe von ca. 30 000 m² war viele Jahre im Eigentum des Landes Hessen/Uni Marburg und ursprünglich als Bauhof für die Universität vorgesehen; zurzeit wird die Fläche nicht genutzt.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 6/4 aus dem Jahr 1984 setzt als Nutzungsart "Gewerbegebiet" (§ 8 BauNVO) fest. Im Hinblick auf die Zulässigkeit von Einzelhandel wurde der Bebauungsplan in 1999 dahingehend ergänzt, als nur noch Einzelhandel mit sogenannten "nicht-zentrenrelevanten Sortimenten" in einer Größenordnung von max. 700 m² Verkaufsfläche zulässig ist; die planungsrechtliche Zulässigkeit für das beantragte Verfahren wäre mithin nicht gegeben. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die ergänzenden Festsetzungen/Regelungen für den Einzelhandel in 1999 in alle Bebauungspläne mit älteren Gewerbegebietsfestsetzungen aufgenommen wurden. Die notwendigen Stadtverordnetenbeschlüsse für den "einfachen" Bebauungsplan zur Steuerung des Einzelhandels in den Gewerbegebieten wurden jeweils einstimmig gefasst; sie entsprechen den landesplanerischen Zielvorgaben. Die kommunalen Zielsetzungen liegen in der Förderung der Innenstadt (Sanierungsgebiet!) als Einzelhandelsstandort und in der Reservierung des letztendlich beschränkten Gewerbeflächenkontingentes in Marburg.

 

Der Antragsteller begründet seine Investitionsentscheidung für Marburg mit der unterdurchschnittlichen Ausstattung Marburgs mit Verkaufsflächen der Vertriebsform Verbrauchermarkt und SB-Warenhaus sowie der zusätzlichen Bindung von Einzelhandelskaufkraft. Ebenso wird das Arbeitsplatzargument angeführt. Schließlich wird die Bereitschaft signalisiert, eine Teilfläche des Grundstücks für die Messe Marburg zur Verfügung zu stellen.

Die seit 1999, mit dem Beschluss des "einfachen" Bebauungsplans zur Steuerung des Einzelhandels in den Gewerbegebieten, von Seiten des Magistrates stringente Umsetzung der bauleitplanerischen Zielsetzungen diente der Gleichbehandlung unterschiedlicher Bauinteressenten und damit der Rechtssicherheit sowie der Investitionslenkung auf zentrale Standorte (Schlossberg-Center!) Bei vorangegangenen Verwaltungsstreitverfahren wurde der konsequenten Umsetzung des beschlossenen "einfachen" Bebauungsplans hohe Wertung gezollt, da eine Änderung des Planungsrechts ohne gravierende Veränderungen der Rahmenbedingungen (Kaufkraft, landesplanerische Zielsetzungen) zu Ungleichbehandlung führt und damit erneuten Klagen gegen den Plan Tür und Tor öffnen würde. Die Vorteile und planerische Zielkonformität einer hierarchischen Versorgungsstruktur mit einem klaren Zentrum und Versorgungszentren an Nachfrageschwerpunkten und die Auswirkungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe auf dem Arbeitsmarkt wurden an anderen Stellen bereits ausführlich dargelegt. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass das Flurstück Nr. 175, Flur 8, Gemarkung Wehrda bereits jetzt problemlos für Messezwecke genutzt werden kann.

 

Aus v. g. Gründen wird eine Änderung des Planungsrechts für den o. g. Bereich nicht empfohlen; der Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollte negativ beschieden werden.

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

Anlagen

Antrag

Übersichtsplan

 

 

 

Kenntnis genommen und einverstanden:

    60

  60.1

  60.2

  61 K

   61 SAN

61 L

60.5

60.6

    23

67

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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