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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0606/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2002
hier: Hst. 8000/2111 "Bürgschaftsprovision GeWoBau"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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24.09.2002
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wird
gebeten, von folgendem Sachverhalt Kenntnis zu nehmen:
Die
Stadtverordnetenversammlung hatte am 15.06.2001 mit der Bürgschaft für die GeWoBau in Höhe von
17.200.000 DM zugleich im Bürgschaftssicherungsvertrag eine
Bürgschaftsprovision von 10.000 DM beschlossen.
Im
Entwurf des Haushalts 2002 hatte der Magistrat demzufolge einen Betrag von
5.113 vorgesehen. Dieser Ansatz wurde in der zweiten Lesung durch
Fraktionsantrag auf 12.500 erhöht.
Da durch den
Haushaltsplan Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben
werden (§ 96 HGO), ist Anspruchsgrundlage gegenüber der GeWoBau der
Bürgschaftssicherungsvertrag mit einer vereinbarten Bürgschafts-provision von
5.112,92 .
Nach
den Bestimmungen des Bürgschaftssicherungsvertrages kann die Stadt frühestens zum 01.07.2006 eine Anpassung der
Provision verlangen.
Sachverhalt
Begründung
Dem Haupt- und Finanzausschuss und
der Stadtverordnetenversammlung hat bei der Beratung und Beschlussfassung über
die Bürgschaft und die Bürgschaftsprovision im Zusammenhang mit dem Verkauf der
städtischen Wohnungen an die GeWoBau der Entwurf des
Bürgschaftssicherungsvertrages vorgelegen; er war Anlage zur Beschlussvorlage.
Der Vertragsentwurf enthielt eine Bürgschaftsprovision von 5.000 DM. Von Seiten
des Magistrats wurde die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss am 12.06.2001
dahingehend geändert, dass im Bürgschaftssicherungsvertrag die
Bürgschaftsprovision von 5.000 DM auf 10.000 DM erhöht wurde. In dieser Fassung
empfahl der Ausschuss die Zustimmung. Die Stadtverordnetenversammlung ist in
ihrer Sitzung am 15.06.2001 diesem Votum des Haupt- und Finanzausschusses
gefolgt und hat die Vorlage einstimmig so beschlossen.
Der
anschließend ausgefertigte Bürgschaftssicherungsvertrag ist mit diesem
Beschluss identisch.
In der zweiten
Lesung des Haushalts 2002 wurde in Kenntnis dieses Vertrages durch
Fraktionsantrag der Haushaltsansatz von 5.113 auf 12.500 erhöht. Für die
GeWoBau ist dieser Ansatz jedoch ohne rechtliche Bedeutung.
Zwischen dem
Ansatz 2002 und dem Ergebnis 2002 wird sich also zwangsläufig eine
Mindereinnahme von 7.387,08 ergeben.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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