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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0606/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, von folgendem Sachverhalt Kenntnis zu nehmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 15.06.2001 mit der  Bürgschaft für die GeWoBau in Höhe von 17.200.000 DM zugleich im Bürgschaftssicherungsvertrag eine Bürgschaftsprovision von 10.000 DM beschlossen.

 

Im Entwurf des Haushalts 2002 hatte der Magistrat demzufolge einen Betrag von 5.113 € vorgesehen. Dieser Ansatz wurde in der zweiten Lesung durch Fraktionsantrag auf 12.500 € erhöht.

 

Da durch den Haushaltsplan Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben werden (§ 96 HGO), ist Anspruchsgrundlage gegenüber der GeWoBau der Bürgschaftssicherungsvertrag mit einer vereinbarten Bürgschafts-provision von 5.112,92 €.

 

Nach den Bestimmungen des Bürgschaftssicherungsvertrages kann die Stadt  frühestens zum 01.07.2006 eine Anpassung der Provision verlangen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtverordnetenversammlung hat bei der Beratung und Beschlussfassung über die Bürgschaft und die Bürgschaftsprovision im Zusammenhang mit dem Verkauf der städtischen Wohnungen an die GeWoBau der Entwurf des Bürgschaftssicherungsvertrages vorgelegen; er war Anlage zur Beschlussvorlage. Der Vertragsentwurf enthielt eine Bürgschaftsprovision von 5.000 DM. Von Seiten des Magistrats wurde die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss am 12.06.2001 dahingehend geändert, dass im Bürgschaftssicherungsvertrag die Bürgschaftsprovision von 5.000 DM auf 10.000 DM erhöht wurde. In dieser Fassung empfahl der Ausschuss die Zustimmung. Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung am 15.06.2001 diesem Votum des Haupt- und Finanzausschusses gefolgt und hat die Vorlage einstimmig so beschlossen.

Der anschließend ausgefertigte Bürgschaftssicherungsvertrag ist mit diesem Beschluss identisch.

 

In der zweiten Lesung des Haushalts 2002 wurde in Kenntnis dieses Vertrages durch Fraktionsantrag der Haushaltsansatz von 5.113 € auf 12.500 € erhöht. Für die GeWoBau ist dieser Ansatz jedoch ohne rechtliche Bedeutung.

 

Zwischen dem Ansatz 2002 und dem Ergebnis 2002 wird sich also zwangsläufig eine Mindereinnahme von 7.387,08 € ergeben.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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