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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3832/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
II. Nachtrag zur Gebührenordnung für die öffentlichen Parkflächen in der Universitätsstadt Marburg (Parkgebührenordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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24.03.2015
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.03.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Nach § 2 Abs. 2 der Parkgebührenordnung kann die Zuordnung einzelner Straßen zu einem bestimmten Parkzonenbereich bei Bedarf durch Beschluss des Magistrats geändert werden.
Am 08.12.2014 hat der Magistrat beschlossen, dass die nach der Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes neu geschaffenen Kiss&ride Plätze in der Neuen Kasseler Straße dem Bereich 1 der Gebührenordnung zugeordnet werden sollen. Dies bedeutet, dass die Parkgebühr für die Kiss&ride Plätze 0,80 € je 30 Minuten beträgt.
Gem. der derzeit gültigen Parkgebührenordnung ist die Neue Kasseler Straße dem Bereich 2, mit einer Parkgebühr von 0,50 € je 30 Minuten, zugeordnet.
Um dem Beschluss des Magistrats Rechnung zu tragen, ist in der Parkgebührenordnung somit eine Differenzierung für die Neues Kasseler Straße (Bereich 2) und Kiss&ride Plätze Neue Kassler Straße (Bereich 1) vorzunehmen. Dies wird mit diesem Nachtrag vollzogen.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
II. Nachtrag
zur Gebührenordnung für die öffentlichen Parkflächen in der Universitätsstadt Marburg (Parkgebührenordnung)
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. S. 178) in Verbindung mit § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) und § 16 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 859), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2012 (GVBl. I S. 562) hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg in ihrer Sitzung am 27. März 2015 folgenden II. Nachtrag zur Änderung der Gebührenordnung für die öffentlichen Parkflächen in der Universitätsstadt Marburg (Parkgebührenordnung) beschlossen:
I.
1. In § 2 Abs. 2 wird im Bereich der Zone 1 „Kiss&ride Plätze Neue Kasseler Straße“ hinzugefügt.
2. In § 2 Abs. 2 wird im Bereich der Zone 2 hinter „Neue Kasseler Straße“ „(ausgenommen Kiss&ride Plätze)“ hinzugefügt.
II.
Dieser Nachtrag tritt nach dem Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Marburg, den XX.XX.2015
MAGISTRAT DER
UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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