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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0619/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gunilla Rising Hintz (Nr.1 9/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
27.09.2002
|
Beschlussvorschlag
Sieht der
Magistrat eine Möglichkeit, die Öffnungszeiten des Ausländerbüros im Stadtbüro
in der Frauenbergstraße zu erweitern oder könnten nicht wenigstens vor
Semesteranfang, wenn der Andrang der ausländischen Studenten besonders stark
ist, zusätzliche Öffnungszeiten eingerichtet werden?
Sachverhalt
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Die
Ausländerbehörde, eine Abteilung des Ordnungsamtes, hat bereits an vier
Wochentagen offene Sprechstunden. (Mo., Mi., Fr. von 08 12 Uhr und Do. von 15
18 Uhr). Durch den Publikumsandrang enden im Regelfall die Sprechstunden erst
gegen 13 und am Donnerstag zwischen 18.30 und 19 Uhr.
Um die
Öffnungszeiten - selbst nur zu Semesterbeginn - zu erweitern, benötigt die
Ausländerbehörde zusätzliches qualifiziertes Personal, das nicht zu Verfügung
steht. Folglich ist eine Ausdehnung der Öffnungszeiten nicht möglich.
Die
sprechstundenfreie Zeit wird unbedingt
Ø für Nacharbeiten aus den
Sprechstunden, der Bearbeitung eingehender Post, so auch eingehender Visumsanträge
von Studierenden etc. sowie
Ø für zeitaufwendige
Beratungsgespräche in Problemfällen
benötigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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