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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/3879/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

von der beiliegenden Zusammenstellung von Eckwerten über den Vollzug des Haushaltsplans 2014 zum 31.12.2014 Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Steuerung des Produkthaushalts soll gem. § 10 Abs. 3 GemHVO über Ziele und die dazugehörigen Kennzahlen erfolgen.

 

Damit die Stadtverordnetenversammlung auch unterjährig einen Einblick in die Haushaltswirtschaft erhält, sieht § 28 Abs. 1 GemHVO vor, dass die Stadtverordnetenversammlung mehrmals im Jahr über den Haushaltsvollzug zu unterrichten ist.

 

Diesem Erfordernis ist bisher durch den vierteljährig erstellten Budgetbericht nachgekommen worden.

 

Ergänzend wird daher für den Haushaltsplan 2014 ein Jahresbericht vorgelegt, der die wesentlichen Eckwerte zum Vollzug des Haushalts 2014 enthält.

 

Der vorgelegte Jahresbericht zum Haushalt 2014 spiegelt den Stand des Haushaltsvollzugs am 03.03.2014 wider. Da weiterhin auf den Haushalt 2014 gebucht werden kann und auch noch keine Abschlussbuchungen vorgenommen worden sind, darf dieser jedoch nicht mit dem endgültigen Jahresabschluss gleichgesetzt werden.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister                                                                                     Anlage

 

                            Ausdruck vom: 03.03.2015

                            Seite: 1/1

 

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Anlagen

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