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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/3902/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, einen Satzungsentwurf über die „Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Übernachtungen“ analog zu den Regelungen in anderen bundesdeutschen Städten und Gemeinden zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Verbesserung der kommunalen Finanzen durch die Einführung einer Übernachtungsabgabe, die erstmals in Deutschland 2005 von der Stadt Weimar (Thüringen) erhoben wurde, wird inzwischen in vielen Gemeinden im Bundesgebiet erwogen und eingeführt.

In der öffentlichen Diskussion zu dieser Abgabe werden unterschiedliche Begriffe wie Kulturförderabgabe, Bettensteuer oder Tourismusabgabe etc. verwendet. Im Rahmen des Satzungsrechts ist eine abgabenrechtlich rechtskonforme Definition zu treffen. Soweit die Abgabe als Steuer ausgestaltet wird, ist ihr Zweck die Erzielung von Einnahmen. An der Klassifizierung als Steuer ändert auch nichts, wenn die Einnahmen ggf. zur Kultur- und Tourismusrderung verwendet werden sollen. Der Begriff „Übernachtungsabgabe“ trifft den Kern der Regelung, so dass die Einführung der Abgabe unter diesem Namen am geeignetsten erscheint.

Die Abgabe soll prozentual auf den Nettopreis der Übernachtung erhoben werden, da starke Schultern bekanntlich stärkere Lasten tragen können und hohe Übernachtungskosten auf starke Schultern schließen lassen. Zudem ist die Erhebung der Abgabe eine Kompensation für die durch die Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen entstandenen Einnahmeausfälle. Die Mehrwertsteuer bei Hotelübernachtungen wurde bekanntlich auf Betreiben der FDP von 19 v.H. auf 7v.H. des Nettopreises gesenkt. Wird dieser Spielraum voll ausgenutzt, sind vermutlich noch höhere Einnahmen zu erzielen.

Halise Adsan, Tanja Bauder-Wöhr, Henning Köster-Sollwedel, Jan Schalauske

 

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