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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0628/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg II (Kernstadt links der Lahn) wird eine stellv. Schiedsperson gewählt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Da die Wahl der bisherigen Stellvertreterin des Schiedsamtes Marburg II (Kernstadt links der Lahn), Frau Annette Brand-Velte, durch Beschluss des Direktors des Amtsgerichtes zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Marburg II bestätigt wurde, ist es gemäß § 4    des    Hessischen    Schiedsamtsgesetzes    (HSchAG)    erforderlich,    eine    Neuwahl durchzuführen.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf

fünf  Jahre   gewählt.   Zur  Wahl   bedarf  es  der  Mehrheit  der  gesetzlichen  Zahl   der

Gemeindevertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

1.   wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.   eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.   wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

4.   wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.   wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

 

 

 

 

2

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

1.   bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

2.   nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.   durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Mit Schreiben vom 12.12.2001 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen. Zudem erfolgte gemäß den    Verwaltungsvorschriften    zu    §    4    HSchAG    am   18.12.2001    eine    „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse" sowie in der „Marburger Neue Zeitung". Somit liegen folgende Wahlvorschläge vor:

Die SPD-Fraktion schlägt

Herrn Werner Karry

geb. 06.02.1929 in Marburg

Beruf: Gewerkschaftssekretär 

wh. Großseelheimer Straße 52, 35039 Marburg

zur Wahl vor.

Die Fraktion „Bürger für Marburg" meldete Fehlanzeige.

Alle anderen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben keine Wahlvorschläge eingereicht.

Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag vorgelegt wurde.

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Diese stimmt der Wahl von Herrn Karry als stellv. Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Marburg II zu.

 

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