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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4016/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Windkraft am Standort Lichter Küppel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.04.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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24.04.2015
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die von der Stadtverordnetenversammlung am 27. März 2015 beschlossene Befragung der Marburger Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich eines Engagements der Stadtwerke Marburg GmbH zum Bau von Windkraftanlagen am Standort „Lichter Küppel“ wird nicht durchgeführt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regierungspräsidium Gießen darauf hinzuwirken, dass das Vorranggebiet Windenergie (Flächen-Nr. 3130) aus dem Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen herausgenommen und nicht weiterverfolgt wird.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hatte in der Sitzung am 27. März 2015 die Durchführung von 2 Bürgerbefragungen beschlossen, von denen eine die Planungen der Stadtwerke Marburg GmbH zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen betrifft. Vor kurzem hat sich im Rahmen der von den Stadtwerken Marburg in Auftrag gegebenen naturschutzfachlichen Untersuchungen zum Rotmilanvorkommen in diesem Gebiet Folgendes ergeben: Zum einen befindet sich im Abstand von ca. 700 Metern ein momentan für die Brut benutzter Horst; zum anderen hat eine tierökologische Raumnutzungsanalyse dieses Rotmilanpaares gezeigt, dass die für die Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen von diesen Tieren häufig überflogen werden. Der Rotmilan ist in der Roten Liste des IUCN (Weltnaturschutzunion) als gefährdet aufgelistet. Daher sollen aus vorrangigen Gründen des Artenschutzes die weiteren Planungen zum genannten Windkraftstandort „Lichter Küppel“ eingestellt werden. Damit wird die beschlossene Bürgerbefragung zum Windkraftstandort „Lichter Küppel“ obsolet, so dass der ursprünglich hierzu gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wiederum durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung formal zurückzunehmen ist.
Darüber hinaus ist beim Regierungspräsidium Gießen darauf hinzuwirken, dass das Vorranggebiet Windenergie (Flächen-Nr. 3130) aus dem Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen herausgenommen und nicht weiterverfolgt wird, da dieser Standort aus Gründen des Artenschutzes (s. o.) ungeeignet ist.
Egon Vaupel
Ausdruck vom: 20.04.2015
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