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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0648/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie wird im Stadtbüro die Benutzung des Treppenliftes durch Menschen mit Behinderungen gewährleistet? Ist die Erreichbarkeit der dazugehörigen Klingel gewährleistet?

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Sachverhalt

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Der Zugang zum Gebäude ist behindertengerecht. Unmittelbar vor der Eingangstür stehen 2 Behindertenparkplätze z. Vfg. Im Foyer des Hauses ist eine Klingel mit einem Rollstuhl-Piktogramm und einem Hinweisschild angebracht, die ein akustisches Signal an der Information des Stadtbüros auslöst. Eine Gegensprechanlage ermöglicht die sofortige Kontaktaufnahme.

 

Auf Wunsch werden die Treppenlifte dann durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtbüros bzw. des Ordnungsamtes bedient. Nach dem Einsteigen können die Benutzer die weitere Fahrt mit der Fernbedienung auch selbständig fortsetzen.

 

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