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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/4202/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Halise Adsan (18/17.07.2015)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Jul 17, 2015
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Sachverhalt
Es gibt verschiedene rechtliche Grundlagen, Fahrräder aus öffentlichem Verkehrsraum zu entfernen.
- Fundfahrräder werden nach den §§ 965 bis 984 BGB in Verwahrung genommen. Die Herausgabe von Fundfahrrädern ist mit einer Gebühr in Höhe von 3 % des Wertes verbunden.
- Fahrräder, die z. B. Fußgänger, Baumaßnahmen, Veranstaltungen oder die Straßenreinigung behindern, werden nach § 8 HSOG entfernt. Hierfür wird vergleichbar mit dem Verfahren bei Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen ein Kostenbeitrag in Höhe von 20,00 € erhoben. Auf eine zusätzliche Verwaltungsgebühr wird verzichtet.
- Schrottfahrräder werden nach § 2 HAKrWG entsorgt.

- selbst zuständig
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