Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/4202/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlichen Grundlage entfernt die Stadt Marburg Fahrräder von öffentlichen Plätzen? Werden dafür Gebühren erhoben?

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Es gibt verschiedene rechtliche Grundlagen, Fahrräder aus öffentlichem Verkehrsraum zu entfernen.

 

  1. Fundfahrräder werden nach den §§ 965 bis 984 BGB in Verwahrung genommen. Die Herausgabe von Fundfahrrädern ist mit einer Gebühr in Höhe von 3 % des Wertes verbunden.

 

  1. Fahrräder, die z. B. Fußnger, Baumaßnahmen, Veranstaltungen oder die Straßenreinigung behindern, werden nach § 8 HSOG entfernt. Hierfür wird vergleichbar mit dem Verfahren bei Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen ein Kostenbeitrag in Höhe von 20,00 € erhoben. Auf eine zusätzliche Verwaltungsgebühr wird verzichtet.

 

  1. Schrottfahrräder werden nach § 2 HAKrWG entsorgt.

 

 

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen