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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4306/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 über den hiermit vorgelegten 1. Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen sowie den Stellenplan 2016 zu beraten und zu beschließen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 97 Abs. 1 HGO hat der Magistrat den o. g. Planentwurf festzustellen, den er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird, wie seit 2009 üblich, als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 92 Abs. 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn das ordentliche Ergebnis nicht negativ ist.

 

Der Haushalt 2016 erreicht dieses Ziel nicht und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen Fehlbedarf von rd. 15 Mio. €.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2016 wird das Investitionsvolumen von rd. 36,7 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20,6 Mio. € ergänzt wird, nicht geändert. Jedoch musste durch den Wegfall der Investitionspauschalen (aufgrund der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs ab 2016) die Erhöhung des Kreditvolumens im gleichen Umfang berücksichtig werden, so dass eine Kreditermächtigung von 27,7 Mio. € zu veranschlagen ist.

 

Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem 1. Nachtragshaushaltsplanentwurf 2016 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des 1. Nachtragshaushalts 2016 gehört.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Anlagen

Ausdruck vom: 13.09.2015

Seite: 1/3

 

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