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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4306/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltsplan 2016
hier: 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen und Stellenplan 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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18.09.2015
|
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 97 Abs. 1 HGO hat der Magistrat den o. g. Planentwurf festzustellen, den er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird, wie seit 2009 üblich, als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 92 Abs. 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn das ordentliche Ergebnis nicht negativ ist.
Der Haushalt 2016 erreicht dieses Ziel nicht und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen Fehlbedarf von rd. 15 Mio. €.
Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2016 wird das Investitionsvolumen von rd. 36,7 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20,6 Mio. € ergänzt wird, nicht geändert. Jedoch musste durch den Wegfall der Investitionspauschalen (aufgrund der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs ab 2016) die Erhöhung des Kreditvolumens im gleichen Umfang berücksichtig werden, so dass eine Kreditermächtigung von 27,7 Mio. € zu veranschlagen ist.
Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem 1. Nachtragshaushaltsplanentwurf 2016 entnommen werden.
Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des 1. Nachtragshaushalts 2016 gehört.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Ausdruck vom: 13.09.2015
Seite: 1/3
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