Seiteninhalt
Ratsinformation
Antrag der MBL-Fraktion - VO/4335/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der MBL-Fraktion betr. Naturschutzbeirat
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der MBL-Fraktion
- Federführend:
- 67 - Stadtgrün und Friedhöfe
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
Oct 6, 2015
| |||
|
Nov 10, 2015
| |||
|
Dec 8, 2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Oct 16, 2015
| |||
|
Nov 20, 2015
| |||
|
Dec 18, 2015
|
Sachverhalt
Begründung
§ 25 Absatz 3 HGO sagt: Ob ein Widerstreit der Interessen vorliegt,
entscheidet das Organ oder Hilfsorgan, dem der Betroffene angehört oder
für das er die Tätigkeit ausübt.
D.h. sowohl der Beirat selbst als auch der Magistrat, für den der Beirat
tätig ist, sind für die Einhaltung des § 25 verantwortlich. Hintergrund
des Antrags ist, dass Bürgermeister Dr. Franz Kahle im Rahmen einer
kleinen Anfrage einräumte, dass Interessenkollisionen möglich sind. In
diesem Zusammenhang hat vor allem die Tatsache Aufmerksamkeit erregt,
dass die Stadt an das Büro für Landschaftsökologie des Stadtverordneten
Simon vielfach Aufträge für Gutachten vergeben hat, während gleichzeitig
zwei der Mitarbeiter des Büros stimmberechtigte Mitglieder des Beirats
sind.
In der Unteren Naturschutzbehörde ist Frau Simon tätig. Die UNB ist
zuständig für die Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei
Bauvorhaben und in öffentlich-rechtlichen Planungen.
Wie man der Presse entnehmen konnte, besteht ein auffälliger Gegensatz
zwischen einem Gutachten des Büros Simon und Widdig und einem Gutachten
von Prof. Dr. Martin Kraft, dem Vogelschutzbeauftragten der Stadt
Marburg, bezüglich des Vogelvorkommens im Vitos Park. Diese Tatsachen,
die ohne jede Wertung aufgeführt sind, zeigen, dass eine öffentliche und
transparente Diskussion über § 25 notwendig ist, wie sie im Antrag
gefordert wird.
Es ist fraglich, ob die Aussage von Bürgermeister Dr. Kahle ausreichend
ist: "Bislang war es im Rahmen der Beiratssitzungen Konsens, dass die
Mitglieder, deren Büro bei Planungen zu einem bestimmten Vorgang
beteiligt war, sich aus der Diskussion herausgehalten und sich in der
Abstimmung enthalten haben."
Hermann Uchtmann

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen