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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4396/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Eröffnungsbilanz
hier: Verbindlichkeiten aus der Reinigung von Parkflächen und anderen Flächen zu Gunsten des DBM
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 17, 2015
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 20, 2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
Zur Begleichung von Forderungen des DBM für die Reinigung von nicht bewirtschafteten Parkflächen und anderen Flächen wird eine Verbindlichkeit in Höhe von 330.000 € durch Änderung der Eröffnungsbilanz im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 in die städtische Bilanz aufgenommen.
Sachverhalt
Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurden auch alle städtischen Verbindlichkeiten erfasst. Zum damaligen Zeitpunkt wurden jedoch seitens des DBM und der Fachdienste keine offenen Posten geltend gemacht. Auf die Bildung einer Verbindlichkeit wurde daher verzichtet.
Nunmehr wurde festgestellt, dass der DBM schon über mehrere Jahre Reinigungsleistungen für die nicht bewirtschafteten Parkflächen und andere Flächen erbringt und die dazugehörigen Rechnungen erstellt hat. Nach Klärung der Zuständigkeitsfrage innerhalb der Stadtverwaltung sowie der Abrechnungsmodalitäten der erbrachten Leistungen mit dem DBM, können die Forderungen jetzt beglichen werden.
In der abschließenden Einigung mit dem DBM, gab es im September 2015 eine Verständigung in der Sache, die einen Nachzahlungsbetrag bis einschließlich 2014 von 390.000 € umfasst.
Zur Begleichung dieser Forderung ist die Änderung der Eröffnungsbilanz durch Bildung einer Verbindlichkeit in Höhe von 330.000 € notwendig. Der Jahresabschluss 2012 ändert sich dementsprechend. Die Zahlungen für die Jahre 2013 und 2014 werden über die jeweiligen Ergebnishaushaltes abgewickelt.
§ 108 Abs. 5 HGO enthält unter anderem für solche Fälle die Möglichkeit, die Eröffnungsbilanz zu ändern. Von dieser Möglichkeit will die Universitätsstadt Marburg Gebrauch machen.
Egon Vaupel
Ausdruck vom: 20.10.2015
Seite: 1/2

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