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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4485/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung einer Zuweisung aus dem Bundesprogramm "Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Jonas Aab
- Verfasser*in:
- Jonas Aab
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 17, 2015
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 20, 2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Zur Finanzierung der Modernisierung und Instandsetzung des Waggonhallenareals werden als erste Rate bei der I-Nr. 612.004.9 „Städtebauförderungsmittel an Sanierungsträger“ 2.090.000 € freigegeben und an den Sanierungsträger GeWoBau GmbH überwiesen.
- Die Universitätsstadt Marburg beantragt aus dem Bundesprogramm „Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ zur Finanzierung der Modernisierung und Instandsetzung des Waggonhallenareals eine Zuweisung in Höhe von 1.710.000 €.
- Im Falle der Bewilligung der Zuweisung wird der Sanierungsträger GeWoBau GmbH beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen bis spätestens zum Jahresende 2018 umzusetzen.
Sachverhalt
Begründung
Im 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 ist für die Modernisierung und Instandsetzung des Waggonhallenareals ein Betrag von 3 Mio. € veranschlagt. Die Umsetzung der Maßnahme soll über den Sanierungsträger GeWoBau GmbH erfolgen.
Diese Maßnahme kann im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass das Investitionsvolumen über 2,2 Mio. € liegt. Die Unterlagen zum Antrag incl. des Stadtverordnetenbeschlusses müssen bis zum 4. Dezember 2015 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung vorgelegt werden. Auch muss die Maßnahme bis zum 31.12.2018 umgesetzt sein.
Damit die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt werden können, ist es erforderlich, die Haushaltsmittel, die im 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 für diesen Zweck veranschlagt sind, freizugeben und an den Sanierungsträger GeWoBau GmbH zu überweisen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.800.000 €. Durch das Förderprogramm erhält die Universitätsstadt Marburg eine Bundeszuweisung in Höhe von 1.710.000 €. Der Eigenanteil der Stadt Marburg beläuft sich auf 2.090.000 €.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister

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