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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4508/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Stromnetzübernahme durch die Energie Marburg -Biedenkopf GmbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Stefanie Tripp
- Beteiligt:
- Stadtwerke GmbH
- Verfasser*in:
- Stefanie Tripp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 15, 2015
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Dec 18, 2015
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Anpassung des Gesellschaftsanteils der Stadtwerke Marburg GmbH an der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG auf 8,2 % wird gem. § 51 Nr. 11 HGO zugestimmt.
- Der Übernahme eines Gesellschaftsanteils von 61 % an der Netzeigentumsgesellschaft Energie Marburg-Biedenkopf Netz GmbH & Co. KG durch die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co. KG auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages wird ebenfalls nach § 51 Nr. 11 HGO zugestimmt.
- Die Stadtwerke Marburg GmbH erbringt ihren Anteil an der Netzeigentumsgesellschaft Energie Marburg-Biedenkopf Netz GmbH & Co. KG in Ergänzung des Wirtschaftsplans 2015 in Höhe von 5 % des Netzwertes in bar.
Sachverhalt
Begründung
Mit Eintragung ins Handelsregister vom 19.07.2010 wurde die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH & Co.KG (EMB) von der Stadtwerke Marburg GmbH (SWMR) gegründet. Ziel der Beteiligung war es, gemeinsam mit Kommunen im Landkreis das Eigentum an deren Stromverteilnetz zu erwerben, um damit die kommunale Mitsprache bei der zukünftigen Entwicklung der Energieversorgung in der Region zu stärken. Nach Beitritt des Landkreises Marburg-Biedenkopf im Jahr 2015 stellten sich die Anteile an der EMB wie folgt dar:
Gesellschafter | Anteil an EMB |
Amöneburg | 2,5% |
Cölbe | 4,7% |
Fronhausen | 3,2% |
Lahntal | 5,4% |
Landkreis Marburg-Biedenkopf | 10,0% |
Lohra | 2,8% |
Münchhausen | 1,9% |
Rauschenberg | 2,5% |
Stadtwerke Marburg GmbH | 53,5% |
Weimar | 4,9% |
Wetter | 7,2% |
Wohratal | 1,4% |
Gesamt | 100,0 |
Die Verhandlungen mit der Altkonzessionärin über die Herausgabe der Stromverteilnetze gestalteten sich anfangs schwierig. Nachdem jedoch die damalige E.ON Mitte AG in die heutige EAM rekommunalisiert wurde, konnten die Verhandlungen vorangebracht werden. Zusammen mit ihrer Netzgesellschaft EnergieNetz Mitte GmbH (ENM) wurde eine gemeinschaftliche Umsetzung der Netzübernahme nun bereits zum Jahresende 2015 ausgearbeitet. Pfeiler der Vereinbarung sind insbesondere:
- Das Stromnetz der beteiligten Kommunen wird in eine Netzeigentumsgesellschaft Energie Marburg-Biedenkopf Netz GmbH & Co. KG (EMBN) eingebracht.
- Die EMB wird 61 % an der EMBN halten, die ENM 39 %. Der Anteil der Kommunen an der EMB wird dabei so bemessen, dass sie einen durchgerechneten Anteil von 51 % an der EMBN erwerben, der Landkreis und die Stadtwerke jeweils 5 % (s. Schaubild).
- Der Kaufpreis für die Übernahme von 61 % an der EMBN wird durch die EMB finanziert. Die Kommunen nehmen also keinen direkten Kredit auf, sondern verbürgen diesen lediglich. Die von Bankenseite erforderliche Eigenkapitalquote wird dadurch erreicht, dass Landkreis und SWMR ihren Anteil am Kaufpreis in bar in die EMB einlegen.
- Neben dem Niederspannungsnetz werden auch Teile des Mittelspannungsnetzes auf die EMBN übertragen.
- Der Betrieb des Netzes wird an die ENM verpachtet. Es sind dadurch keine Betriebsrisiken durch die EMB zu tragen.
- Eine feste Rendite dieses unternehmerischen Engagements kann aus rechtlichen und regulatorischen Gründen nicht garantiert werden. Es wird jedoch grundsätzlich eine Zielrendite von 4,05 % auf das regulatorisch als Eigenkapital und von 3,98 % auf das als Fremdkapital zu wertende Kapital angestrebt.
- Der Netzwert liegt vorläufig bei 12.390 T€, der durch Regulierung, Pachtermittlung und Investitionen der Jahre 2014 und 2015 noch leicht variieren kann. Endgültig steht dies erst mit dem Jahresabschluss 2015 fest.
Die Anteilsstruktur stellt sich schematisch wie folgt dar:
Die zukünftigen Anteile der Gesellschafter an der EMB ergeben sich daraus wie folgt:
in €
Gesellschafter | Anteil EMB | Hafteinlage |
Amöneburg | 7,00% | 10.500 |
Cölbe | 9,80% | 14.700 |
Fronhausen | 7,47% | 11.200 |
Lahntal | 9,67% | 14.500 |
Landkreis Marburg-Biedenkopf | 8,20% | 12.300 |
Lohra | 8,80% | 13.200 |
Münchhausen | 4,93% | 7.400 |
Rauschenberg | 7,20% | 10.800 |
Stadtwerke Marburg GmbH | 8,20% | 12.300 |
Weimar | 10,60% | 15.900 |
Wetter | 13,60% | 20.400 |
Wohratal | 4,53% | 6.800 |
Gesamt | 100,0% | 150.000 |
Ersichtlich ist, dass die Kommunen zusammen rd. 84 % an der EMB halten. Die Stadtwerke Marburg GmbH reduziert ihre Hafteinlage, legt jedoch ihren Anteil am Netzkauf in bar zusätzlich in die EMB ein. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erhöht seine Hafteinlage und erbringt seinen Anteil am Netzerwerb ebenfalls in bar.
Die Mitsprache der Kommunen in der EMB ist in zweifacher Hinsicht verankert. In der Gesellschafterversammlung werden die Stimmen nach o.g. Anteilen gewichtet. Darüber hinaus erhält jede Kommune auch im Aufsichtsrat eine Stimme, wo nach Köpfen abgestimmt wird. Auf diese Weise wird über den jährlichen Wirtschaftsplan die Entwicklung der Stromnetze in der Region gestaltet werden können.
Die Umsetzung dieser Kooperationslösung im kommunalen Kreis stellt eine historische Weichenstellung für die Zukunft dar. Mitsprache und Wertschöpfung der Infrastruktur der allgemeinen Daseinsvorsorge in der Region werden langfristig gestärkt.
Nach § 51 Nr. 11 HGO ist die Errichtung, Erweiterung, Übernahme und Veräußerung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen sowie die Beteiligung an diesen von der Gemeindevertretung zu beschließen. Daher wird die Stadtverordnetenversammlung um Zustimmung zu der Verringerung des Gesellschaftsanteils an der EMB und zu der Beteiligung an der ENBM gebeten. Entsprechend der kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen sind die Veränderungen in den Gesellschaftsstrukturen dem Regierungspräsidium Gießen nach § 127 a HGO anzuzeigen.
Dr. Thomas SpiesDr. Franz Kahle
OberbürgermeisterBürgermeister
Anlagen:Satzung EMB Netz GmbH & Co. KG (gesondert gedruckt)
Satzung EMB Netz Verwaltungs GmbH (gesondert gedruckt)

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