Seiteninhalt
Ratsinformation
Antrag der BfM - VO/4571/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der ‚Bürger für Marburg‘ betr. Konzept zur Sicherung des Lokschuppens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der BfM
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- 10 - Personal und Organisation; Dezernat I - Oberbürgermeister; Dezernat II - Bürgermeisterin; 60 - Bauverwaltung und Vermessung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
Jan 21, 2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Jan 29, 2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
Sachverhalt
Begründung:
Im Jahr 2011 hat die Stadt Marburg von der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG das Kulturdenkmal Lokschuppen erworben. Die Stadt Marburg hat der GeWoBau den Lockschuppen zur Sanierung überlassen. Nach dem Hess. Denkmalschutzgesetz § 11 (Erhaltungspflicht) ist nun die GeWoBau als Besitzerin und Unterhaltungspflichtige verpflichtet, dieses Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
Der Lokschuppen war im Dezember 2014 auf der Tagesordnung (TOP 3) des Denkmal-beirates. Dort wurden von dem Tragwerksplaner, Herrn Dr. Böttcher, die Baukonstruktion des Ringlokschuppens und die Schäden der Tragwerkskonstruktion erläutert. Herr Dr. Böttcher stellte akuten Handlungsbedarf fest.
Frau Schmedes von der GeWoBau kündigte darauf an, dass die GeWoBau 2015 beabsichtigt, mit den Sanierungsarbeiten zu starten. Das ist bis heute nicht geschehen. Auch steht ein Nutzungskonzept noch aus, obwohl Hinweise auf eventuelle Nutzer gegeben wurden. Ebenso blieben Beispiele anderer Kommunen, die einen Lokschuppen saniert und einer erfolgreichen Nutzung zugeführt haben, ungenutzt.
Es besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Zum einen muss eine nachhaltige Sicherung des Kulturdenkmales durchzuführen werden. Des Weiteren steht die Ausarbeitung eines Nutzungskonzeptes aus. Mit jedem Monat verfällt das historische Gebäude mehr und mehr, da es der Witterung ungeschützt ausgesetzt ist.
Die Stadt Marburg sollte sich nicht dem Verdacht aussetzen, ein Kulturdenkmal bewusst so verfallen zu lassen, dass die Zumutbarkeitsregel des HDSchG § 11 greift und der "Rückbau" als letzte Möglichkeit übrig bleibt.
Andrea Suntheim-Pichler

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen