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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/4685/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten

 

1 Stadtverordnete/n und

1 sachverständige/n Bürger/Bürgerin

 

in den Vorstand der Stiftung St. Jakob zu wählen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Verfassung der Stiftung St. Jakob enthält in § 6 Vorstand, Stiftungsleiter/in folgende Regelung (auszugsweise):

 

(1) Der Vorstand besteht aus folgenden Vertreterinnen und Vertretern der Stadt

Marburg:

 

a) dem/der Oberbürgermeister/in oder einem von ihm/ihr bestimmten Magistratsmitglied als Vorsitzende/n,

 

b) einer/einem Stadtverordneten

 

c) einer/einem sachverständigen Bürgerin oder Bürger

 

(2) Die Mitglieder zu b) und c) werden von der Stadtverordnetenversammlung gehlt; dabei sollen beide Geschlechter im Vorstand vertreten sein. Die Mitgliedschaft im Vorstand endet mit Ablauf der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung. Die Vorstandsmitglieder bleiben jedoch bis zur Bildung des neuen Vorstandes im Amt. (…)

 

Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:

 

Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

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