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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/4713/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2016
hier: Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 107 HGO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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20.05.2016
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Alle Budgetmittel des Ergebnishaushaltes soweit sie nicht auf vertraglicher Verpflichtung beruhen oder zur Weiterführung notwendiger Aufgaben des Fachdienstes unaufschieb-bar sind, sind gesperrt.
- Alle erteilten Freigaben des Finanzhaushaltes - Investitionen, soweit noch keine Auftragsvergabe erfolgt ist, werden hiermit aufgehoben.
- Die Vorgaben der Haushaltssatzung zur Stellenbesetzung sind restriktiv zu handhaben.
- Der Oberbürgermeister wird federführend in Zusammenarbeit mit den Dezernenten, Fachbereichen und Fachdiensten beauftragt zu prüfen,
- welche „freiwilligen“ Leistungen des Ergebnishaushaltes für den Fortbestand der vorhandenen Infrastruktur in Marburg unbedingt notwendig sind und
- welche Investitionsvorhaben im Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden müssen.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einem 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
- In begründeten Ausnahmefällen kann in der Zwischenzeit eine Freigabe der Mittel und Stellen beim Finanzdezernenten beantragt werden, der ggf. nach den bestehenden Regularien eine Entscheidung des Magistrates herbeiführt.
Der Beschluss ist dem Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung:
Gem. § 107 der HGO darf der Magistrat es von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Entwicklung der Erträge dies erfordern.
Für die Universitätsstadt Marburg ist dieser Fall eingetreten. Wir haben jetzt Kenntnis erlangt, dass noch im Haushaltsjahr 2016 mit erheblichen Gewerbesteuerrückzahlungen zu rechnen ist. Die hierzu gehörende Steuerfestsetzung durch die Finanzämter ist noch nicht erfolgt, hiermit ist aber in der 2. Jahreshälfte 2016 zu rechnen. Gleichzeitig sind wir darauf hingewiesen worden, dass auch für die Jahre ab 2017 Rückgänge bei den Steuererträgen entstehen werden.
Ohne die Verhängung der haushaltswirtschaftlichen Sperre droht der Universitätsstadt Marburg im Haushaltsjahr 2016 ein erheblicher Fehlbetrag. Auch für die Jahre ab 2017 wird ein Haushaltsausgleich nur sehr schwer zu erreichen sein.
Um hier rechtzeitig gegenzusteuern, wird der Magistrat gebeten, die o. g. Beschlüsse zu fassen.
Dr. Spies
Ausdruck vom: 16.03.2016
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