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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/4747/2016

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für den Aufsichtsrat der Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH

 

4 Mitglieder

 

zu wählen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2014 die Fusion der Marburg Tourismus und Marketing GmbH und der Tourismus- Regionalentwicklungs- und Veranstaltungsgesellschaft mbH Marburg-Biedenkopf zur neuen Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH (MSLT) zum 01.01.2015 beschlossen. Organ der neuen Gesellschaft ist nach § 6 des Gesellschaftsvertrages neben Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung der Aufsichtsrat.

 

Gem. § 10 des Gesellschaftsvertrages der MSLT besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören neben der Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf und dem Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg jeweils vier Mitglieder an, die von der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg bzw. vom Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählt werden. Der Magistrat beruft für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung die auf deren Vorschlag gewählten Mitglieder.

 

Drei weitere Mitglieder werden entweder auf Vorschlag der Beiräte durch die Gesellschafterversammlung oder unmittelbar durch diese gewählt.

 

r die Wahlhandlung gelten die Bestimmungen des § 55 Hessische Gemeindeordnung. Die Wahlen werden nach dem Verhältniswahlrecht schriftlich und geheim durchgeführt.

 

Zuletzt gewählt waren:

 

Frau Ursula Schulze-Stampe

Herr Manfred Jannasch

Frau Karin Schaffner

Herr Frank Liers

 

Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:

 

Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Ausdruck vom: 29.03.2016

Seite: 1/2

 

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