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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/4747/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 10.3 - Beteiligung und Controlling
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Oct 14, 2016
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Nov 18, 2016
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Sep 16, 2016
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Oct 14, 2016
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Nov 18, 2016
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Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2014 die Fusion der Marburg Tourismus und Marketing GmbH und der Tourismus- Regionalentwicklungs- und Veranstaltungsgesellschaft mbH Marburg-Biedenkopf zur neuen Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH (MSLT) zum 01.01.2015 beschlossen. Organ der neuen Gesellschaft ist nach § 6 des Gesellschaftsvertrages neben Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung der Aufsichtsrat.
Gem. § 10 des Gesellschaftsvertrages der MSLT besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören neben der Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf und dem Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg jeweils vier Mitglieder an, die von der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg bzw. vom Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählt werden. Der Magistrat beruft für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung die auf deren Vorschlag gewählten Mitglieder.
Drei weitere Mitglieder werden entweder auf Vorschlag der Beiräte durch die Gesellschafterversammlung oder unmittelbar durch diese gewählt.
Für die Wahlhandlung gelten die Bestimmungen des § 55 Hessische Gemeindeordnung. Die Wahlen werden nach dem Verhältniswahlrecht schriftlich und geheim durchgeführt.
Zuletzt gewählt waren:
Frau Ursula Schulze-Stampe
Herr Manfred Jannasch
Frau Karin Schaffner
Herr Frank Liers
Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:
Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Ausdruck vom: 29.03.2016
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