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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0710/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Marburg Nr. 4/5 im Bereich Fronhof.

 

2.   Offenlagenbeschluss zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung Nr. 4/5 Fronhof.

 

3.   Offenlagebeschluss zum Bebauungsplanentwurf Nr. 4/4 Fronhof einschl. Begründung.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Kernstadtlage und bildet die Schnittstelle zwischen der mittelalterlichen Altstadt und gründerzeitlich geprägten Südstadt. Der ca. 2 ha große Bebauungsplanbereich wird durch die Straßen Am Grün, Schulstraße, Gutenbergstraße und Universitätsstraße begrenzt. Der ca. 1 350 qm große Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderungsbereich befindet sich innerhalb dieses Gebietes östlich der Otto-Ubbelohde-Schule an die Schulstraße angrenzend.

 

Anlass für die Planänderung ist der seit langem bestehende Wunsch der Otto-Ubbelohde-Schule und der Fronhofschule nach einem Mehrzweckraum/Aula für Schulsport, aber auch für Versammlungen, Theateraufführungen, Schulfeste. Die Möglichkeiten für Schulsport und bewegungsorientierten Unterricht sind derzeit in beiden Schulen nur sehr eingeschränkt vorhanden, so dass der Turn- und Sportunterricht in der Jägerkaserne bzw. im Sportinstitut stattfinden muss.

 

Von Oktober 1998 bis Oktober 2000 wurde ein Rahmenplan für den Bereich Fronhof erstellt, in dem verschiedene Entwicklungsschwerpunkte ausgearbeitet wurden. Neben Entwicklungszielen für die bestehende Bausubstanz, Straßen und Freiflächen wurde für den Bereich der jetzigen Stellplatz- und Garagenflächen östlich der Otto-Ubbelohde-Schule eine maßvolle Neubebauung vorgeschlagen. Die geplante Mehrzweckhalle sollte nach Aussagen des Rahmenplanes an der Schulstraße gegenüber dem KFZ positioniert werden.

 

Im Oktober 2000 wurde die Rahmenplanung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. In einer Ergänzung zum Beschluss wurde festgelegt, dass der Bestandschutz des KFZ am jetzigen Standort zu gewährleisten ist.

 

Im November 1999, während der Bearbeitung des Rahmenplanes, wurde eine Bauvoranfrage über einen Appartementhaus-Neubau an der Schulstraße, gegenüber dem KFZ, gestellt. Da planungsrechtlich das Bauvorhaben nicht abgelehnt werden konnte, wurde die Bauvoranfrage im Hinblick auf die in Arbeit befindliche Rahmenplanung zurückgestellt. Nach Beschluss des Rahmenplanes wurde eine Veränderungssperre für den Bereich Fronhof beschlossen, um die im Rahmenplan festgelegten Entwicklungsziele zu sichern. Die Veränderungssperre, die in der Zwischenzeit schon einmal verlängert wurde, läuft Anfang April 2003 aus. Dieser Zeitraum steht noch für eine Absicherung der Rahmenplanziele über die Erarbeitung eines Bebauungsplanes zur Verfügung.

 

Im November 1998 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/4 Fronhof von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 17. Juni bis 12. Juli 2002 statt. Es ist geplant, die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes sowie der entsprechenden Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung im November/Dezember 2002 durchzuführen, so dass Anfang 2003 der Zustimmungs- bzw. Satzungsbeschluss gefasst werden könnte.

 

Der größte Teil der im Bebauungsplanentwurf festgelegten Gemeinbedarfsfläche befindet sich in privater Hand. Parallel zum gesamten bisherigen Planungsverlauf fanden und finden Gespräche mit dem Eigentümer der Fläche statt, um eine gemeinsame Umsetzung der festgelegten Rahmenplanziele zu erreichen. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft des Eigentümers mit der Stadt zusammenzuarbeiten, jedoch haben die bisherigen Verhandlungen noch nicht zu einem Ergebnis geführt.

 

Zur Klärung der Nutzungsmöglichkeiten der künftigen Mehrzweckhalle/Aula finden Gespräche zwischen den Schulen und dem KFZ unter Beteiligung des Kulturamtes, des Bauamtes und des Stadtplanungsamtes statt. Es soll mit den möglichen späteren Nutzern geklärt werden, ob neben der schulischen Nutzung (Schulsport, Versammlung, Theateraufführungen, Schulfeste) auch eine kulturelle Nutzung des geplanten Gebäudes möglich ist. Vorstellbar sind hier Nutzungen durch das KFZ für Proben, Lesungen, Kinderveranstaltungen und sonstige Kulturveranstaltungen, die eine schulische Nutzung nicht beeinträchtigen würden.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf Fronhof wurden verschiedene Anregungen und Bedenken vorgebracht. Die vorgebrachten Anregungen wurden im wesentlichen in den Bebauungsplanentwurf übernommen. So wurden die Höhenfestsetzungen nochmals überarbeitet, als Orientierungswerte wurden Höhen bestehender Gebäude bzw. Straßenhöhen in den Plan übernommen, die Gemeinbedarfsfläche für schulische und kulturelle Zwecke wurde vergrößert, eine barrierefreie Gestaltung der anzulegenden Fußwege wurde festgelegt und es fand eine Benennung der anzupflanzenden Bäume statt. Die Empfehlung der UNB, im Bebauungsplan eine Dachbegrünung festzusetzen, wurde nicht übernommen, um insbesondere im Bereich der Neubebauung flexibel auf Architekturentwürfe reagieren zu können. Die IG MARSS regte an, den geplanten Abriss des Hinterhauses Am Grün 17 zurückzunehmen, um dieses sozialgeschichtlich interessante Gebäude zu erhalten. Dies wurde nicht in den Bebauungsplan übernommen, da sich dieser Gebäudeanbau im Bereich der künftigen Gemeinbedarfsfläche befindet. Eine Rücknahme der Gemeinbedarfsfläche in diesem Bereich würde dazu führen, dass die geplante Mehrzweckhalle nicht mehr in einer vernünftigen Größenordnung zu realisieren wäre.

 

Sehr intensiv an der Diskussion um den Bebauungsplanentwurf haben sich die Schulen und das KFZ beteiligt. Als Anlage befinden sich die Stellungnahmen des Stadtelternbeirates Marburg sowie des Kulturladens KFZ, die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung abgegeben wurden. Die Stellungnahme des Stadtelternbeirates deckt sich im wesentlichen mit den Stellungnahmen der Fronhofschule und der  Otto-Ubbelohde-Schule. Gewünscht von den Schulen wird ein Sportraum in der Größe einer Einfelder-Halle (405 qm), die von beiden Schulen genutzt werden könnte. Weiterhin sollten für eine Nachmittagsbetreuung weitere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Eine gemeinsame Nutzung der Mehrzweckhalle mit dem KFZ wird nicht grundlegend abgelehnt, es werden jedoch Probleme in den Punkten Hallenausstattung und der direkten Schulnutzung nach Kulturveranstaltung (Qualm, Verschmutzung) gesehen. Problematisch von seiten der Schulen ist die im Hofinnenbereich vorgesehene Wohnbebauung, da mit Konflikten zwischen der Schulhofnutzung – auch an den Nachmittagen und an Wochenenden – und der Wohnnutzung gerechnet wird. Weiterhin wird befürchtet, dass durch die geplante Neubebauung auf den jetzigen Parkplatzflächen östlich der Schule und durch die Möglichkeit zur Aufstockung des Park- und Geschäftshauses eine Verschattung des Schulgebäudes und des Schulhofes eintritt. Von seiten der Schulen wird angeregt, möglichst keinen neuen Verkehr in die Schulstr. zu ziehen, soweit wie möglich auf bestehende Parkplätze (z. B. Parkhaus) zurückzugreifen und bei Errichtung einer Tiefgarage den Ein- und Ausfahrtsbereich so zu legen, dass keine Gefährdung der Schüler eintreten kann.

 

Das KFZ weist in seiner Stellungnahme auf den vorhandenen dringenden Raumbedarf für Veranstaltungen, Gruppenräume, Catering und andere Nutzungen hin. Auch hier wird, wie von den Schulen, ein Konflikt mit der möglichen Wohnbebauung im Blockinnenbereich gesehen. Ebenso wird die vorhandene und geplante Stellplatzsituation angesprochen. Es wird angeregt, vorhandene Stellplätze (Parkhaus) zu nutzen, um so die erforderlichen neuen Stellplätze auf ein Minimum zu reduzieren. In einem Tiefgaragenein-/ausfahrtsbereich direkt gegenüber dem KFZ werden Probleme gesehen (Scherben etc.). Es wird darauf hingewiesen, dass ein klassischer Turnraum für kulturelle Nutzungen nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar ist. Hier wird angeregt, für schulische und kulturelle Nutzungen getrennte Räumlichkeiten anzubieten. Weiterhin wird dafür plädiert, dass die Stadt das erforderliche Grundstück ankauft, um sich weitere Planungsoptionen offen zu halten.

 

Die in den Stellungnahmen von Schulen und KFZ vorgebrachten Anregungen müssen aufgeteilt werden in Punkte, die über einen Bebauungsplan festgelegt werden können und solche die einer schul- und kulturpolitischen Entscheidung unterliegen.

 

Fragen nach Bereitstellung von Räumlichkeiten, Raumgrößen und konkrete Nutzungen und Ausgestaltungen der einzelnen Räume sind über einen Bebauungsplan nicht festzulegen!

 

Sowohl Schulen als auch KFZ sehen in der geplanten Wohnbebauung im Blockinnenbereich ein Konfliktpotential mit den bestehenden Nutzungen. Planungsrechtlich besteht keine Möglichkeit hier eine Wohnbebauung auszuschließen, da bereits jetzt der Charakter eines Mischgebietes gegeben ist und hier Wohnnutzung neben anderen Nutzungen vorhanden ist. Es wurde bewusst nicht die Festlegung eines allgemeinen Wohngebietes getroffen, um deutlich zu machen, dass es sich hier nicht um ein ruhiges Wohngebiet, sondern um ein Gebiet handelt, in dem die unterschiedlichsten Nutzungen nebeneinander ihre Berechtigung haben.

 

Die vorhandene und geplante Parkplatzsituation wird im weiteren Verlauf der Planung und der Umsetzung diskutiert werden. Es wird versucht, möglichst umweltfreundliche und kostengünstige Lösungen zu finden. Zur erforderlichen Stellplatzanzahl sowie genauer Lage der Tiefgarage und des Ein- und Ausfahrtsbereiches kann im Bebauungsplan noch keine Festlegung getroffen werden, um nicht einem Architekturentwurf vorzugreifen. Ein zusätzliches Verkehrsaufkommen wird es durch eine Neubebauung nicht geben, da die jetzt vorhandenen angemieteten Stellplätze und Garagenplätze entfallen.

 

Von der Otto-Ubbelohde-Schule wurde die Befürchtung geäußert, dass durch die geplante Wohnbebauung östlich der Otto-Ubbelohde-Schule und die mögliche Aufstockung des Park- und Geschäftshauses westlich des Schulhofes, eine Beschattung von Schulgebäude und Schulhof eintreten kann. Eine Aufstockung des Park- und Geschäftshauses ist nur im zur Universitätsstraße gelegenen Bereich (in der Tiefe des Institutes für Geisteswissenschaften) möglich, so dass hier keine Beeinträchtigung für den Schulhof gesehen wird.

 

Durch die geplante Mehrzweckhalle und die mögliche Wohnbebauung östlich der Otto-Ubbelohde-Schule tritt nur eine geringe zusätzliche Beschattung des Schulgebäudes in den Morgenstunden ein (s. hierzu auch Beschattungspläne in der Anlage).

 

Auf der Grundlage des Bebauungsplanes sollen weitergehende Verhandlungen über eine Umsetzung des Projektes stattfinden.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

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